Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche | |
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wollen, wie eine Henne versammelt ihre Küchlein unter ihre Flügel, und ihr habt nicht gewollt.“
517. So bleibt es dabei, der Glaube werde allen denen gegeben, welche sich das Wort Gottes leiten und führen lassen und demselben nicht feindselig widerstreben.
518. d. Wie der Glaube rechtfertige? Der Glaube macht nicht gerecht, als wäre er ein Verdienst, denn er wird in dem Werke der Rechtfertigung und unsrer Seligkeit dem Verdienst entgegen gesetzt, Röm. 3, 24. 25. „Wir werden ohne Verdienst gerecht aus seiner Gnade, durch die Erlösung, so durch Christum Jesum geschehen ist, welchen Gott hat vorgestellt zu einem Gnadenstuhl durch den Glauben in seinem Blut u. s. w.“ Cap. 11, 6. „Ist’s aus Gnaden, so ist’s nicht aus Verdienst der Werke, sonst würde Gnade nicht Gnade sein. Ist’s aber aus Verdienst der Werke, so ist die Gnade nichts, sonst wäre Verdienst nicht Verdienst.“ Röm. 4, 4. 5. „Dem, der mit Werken umgeht, wird der Lohn nicht aus Gnaden zugerechnet, sondern aus Pflicht; dem aber, der nicht mit Werken umgeht, glaubet aber an den, der die Gottlosen gerecht macht, dem wird sein Glaube zugerechnet zur Gerechtigkeit.“ Weil denn Aller Verdienst von unsrer Gerechtigkeit ausgeschlossen und die Werke um ihres gesuchten Verdienstes willen nicht die Gerechtigkeit bringen können, so folgt, daß auch der Glaube nicht als ein Verdienst die Rechtfertigung verursachen und befördern könne.
519. Wie aber der Glaube rechtfertige, ist theils zu entnehmen aus dem, was von der Rechtfertigung durch Zurechnung des Glaubens gemeldet worden ist,
Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche. , Altdorf bei Nürnberg 1844, Seite 229. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heinrich_Brandt_-_Darlegung_der_Glaubenslehre_der_evangelisch-lutherischen_Kirche.pdf/234&oldid=- (Version vom 26.9.2016)