Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/24

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

 47. Nun verhält es sich mit diesem Werke der Erlösung nicht anders, als wie mit gefangenen Leuten, deren Erledigung bereits mit Darlegung des Lösegeldes erkauft ist. Wenn diesen ihre Erlösung angekündigt und die Thür’ aufgethan wird, und ihrer etliche nehmen diese Erlösung an, glauben, sie seien also frei gekauft, gehen aus dem Gefängniß, und werden in der That auch frei, so genießen sie dieser Erlösung an Werk und wahrhaftig. Wenn aber die Andern entweder auf die thörichten Gedanken gerathen, als wären sie nicht gefangen, bedürften also keines Erlösers, oder bildeten sich ein, als ob sie sich selbst am besten loshelfen könnten, achteten also nicht, daß ein Anderer für sie bezahlet hätte; oder sie setzten ihr Vertrauen auf andere Leute, die ihnen aus dem Gefängnisse helfen würden, wollten also mit dem Erlöser, der sie los gekauft, nichts zu schaffen haben; oder sie meinten, es könnte ihnen besser nicht geschehen, als wenn sie immerdar in ihrem Gefängnisse blieben, wollten also die Erlösung nicht haben, noch wissen; oder gedächten, obwohl die Erlösung unsrer Etlichen, die bereits aus dem Gefängniß gegangen sind, geschehen sein mag, so gehet sie doch mich ganz und gar nichts an, ich habe mich derselben nicht zu getrösten; oder sie hielten die Botschaft von ihrer Erledigung für lauter Thorheit und Lügen, als hätte man ihnen damit nur eine vergebliche Hoffnung gemacht: so würden diese alle miteinander in dem Gefängnisse sitzen bleiben, darinnen verderben, und auch der Erlösung, die doch völlig geschehen ist, nimmermehr genießen.

.

 48. Also: Wenn der Herr Jesus für unsere Sünde bezahlet hat, und uns solches durch die Predigt des