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und zwar nicht eher, als bis sie den achten Tag erreicht hatten. Zu der Taufe gehören alle Menschen, ist auch sofern kein Hinderniß, daß sie nicht sowohl den Juden als den Heiden, sowohl Kindern als den Alten administrirt werde. Das h. Abendmahl gehört für alle Christen, die sich prüfen können, 1 Corinth. 11, 28. Darum gehören dazu die Erwachsenen, nicht aber die kleinen Kinder.

 628. Wegen der Zubereitung gehören zum Sacrament allein die, welche Gläubige und eigentlich des Herrn Christi geistlichen Gliedmassen sind, nicht aber die Unchristen, die Ketzer, die epicurischen Verächter Gottes und seines Wortes, eben so wenig die, welche ihre Sünden nicht erkennen, oder die, welche an Gottes Gnade verzweifeln. Darum ist die Taufe und der Gebrauch des h. Abendmahls mit dem Glauben stark und genau verbunden. Marc. 16, 16. „Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig werden, wer aber nicht glaubet, der wird verdammt werden.“ Zu dem Kämmerer aus Mohrenland, der die Taufe begehrte, sprach Philippus: „Glaubest du von ganzem Herzen, so mag es wohl sein,“ Apost. Gesch. 8, 37. Von des Herrn Abendmahl wird geschrieben: „Der Mensch prüfe sich selbst, und alsdann esse er von diesem Brode u. s. w.“

 629. f) Zu welchem Ende sie gebraucht werden sollen? Die vornehmste und eigentliche End-Ursache ist die Application, d. h. Zueignung und Versiegelung der göttlichen Verheißung. Daneben finden sich auch andere Ursachen, als: daß man sich durch öffentlichen Gebrauch des Sacraments