Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche | |
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worden sind. Davon zeugt St. Paulus 1 Corinth. 10, 21.: „Ihr könnet nicht zugleich trinken des Herrn Kelch und des Teufels Kelch.“ Cap. 11, 26.: „So oft ihr von diesem Kelche trinket u. s. w.“ V. 27.: „Welcher unwürdig von diesem Kelche trinket, der ist schuldig an dem Blut des Herrn u. s. w.“ In Summa: Der Apostel macht hier keinen Unterschied, sondern, wen er essen heißt, den heißt er auch trinken. Zudem ist diese Epistel nicht den Priestern, sondern der Gemeine Gottes zu Corinth (1 Corinth. 1, 2.) geschrieben, darum lehrt Paulus die Gemeine, wie sie das Blut Christi im Abendmahle würdig trinken solle. Was für Rechte aber die Christen zu Corinth zu der Communion des Kelches im Abendmahle gehabt haben, eben dasselbe Recht haben alle Christen ohne Unterschied.
730. γ) Es kann auch keine erhebliche Ursache angegeben werden, um derentwillen den Laien der Kelch zu versagen wäre, ja warum des Herrn Christi Testament und letzter Wille gebrochen und zu Nichte gemacht werden soll. Es bleibt also auch deßwegen dabei, daß den Laien, und demnach allen Communicanten, der Kelch sowohl, als das Brod im Nachtmahl gereicht werden soll, und daß denjenigen, die des Kelches nicht theilhaftig werden, das Sacrament verstümmelt ist, und empfangen es nicht nach Christi Willen.
Dieses sind die Handlungen, darinnen das heilige Abendmahl seiner Form und ganzem Wesen nach eigentlich bestehe.
Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche. , Altdorf bei Nürnberg 1844, Seite 347. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heinrich_Brandt_-_Darlegung_der_Glaubenslehre_der_evangelisch-lutherischen_Kirche.pdf/352&oldid=- (Version vom 2.10.2016)