Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/357

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

ihnen auch gepredigt und mit dem Sacrament bezeugt wird, so verspricht ihnen Gott damit, daß er an seinem Theile nichts mangeln lassen wolle, was sie zur ewigen Wohlfahrt befördern kann, und wenn es der Mensch nur nicht an sich selbst mangeln lasse, soll er so gewiß, als Gott wahrhaftig ist und nicht lügen kann, und als Christus die Wahrheit selbst ist, zur ewigen Seligkeit gelangen.

 δ) Hieher kann auch der mancherlei Nutzen gezählt werden, dessen die alten Kirchenlehrer gedenken, als: daß wir mit dem Gebrauch des heil. Abendmahls 1) bezeugen, wir seien desjenigen Glaubens, welcher in der Gemeine, in der wir communiciren, öffentlich gelehrt wird; 2) dem Herrn Christo, als dem geistlichen Oelbaume, eingepflanzt werden; und 3) daß Christus die Zusage erfülle, Joh. 14, 23. „Wer mich liebet, der wird mein Wort halten, und mein Vater wird ihn lieben, und wir werden zu ihm kommen und Wohnung bei ihm machen; 4) daß wir gewiß werden der Auferstehung von den Todten; denn obwohl unsere nichtigen Leiber sterblich sind, will uns doch Christus mit Darreichung seines Leibes zugesagt haben, daß sie seinem verklärten Leibe ähnlich werden sollen, Phil. 3, 21.

 739. e) Die Vorbereitung zum würdigen Empfange dieses Sacramentes. Dieß ist ein nothwendiger Punkt, weil nicht Alle, die das Abendmahl brauchen, auch der erwähnten Gnaden theilhaftig werden, sondern allein die, welche es würdig gebrauchen, nach 1 Corinth. 11, 27. ff.: „Welcher unwürdig von diesem Brod isset, oder von dem Kelch des Herrn trinket, der ist schuldig an dem Leib und Blut des Herrn; der Mensch aber