Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/378

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

 778. So sind auch vom Predigtamte diejenigen nicht zu verstoßen, die im Ehestande leben, weil die Ehe ein heiliger Stand ist, von Gott eher, als der Mensch sündigte, eingesetzt, 1 Mos. 2, 22. ff., und von ihm gesegnet, 1 Mos. 1, 28., den er bei allen Menschen ehrlich gehalten haben will, Hebr. 13, 4., weßhalb er ihn mit einem besondern Gebot verwahrt, 2 Mos. 20, 14., und also keine Ursache vorhanden ist, warum er den Predigern verboten werden sollte; weil Gott will, daß die Personen, welche er in’s Lehramt gesetzt hat, im Ehestand leben sollen, 1 Timoth. 3, 2. 4. „Ein Bischoff soll sein eines Weibes Mann, der gehorsame Kinder habe, mit aller Ehrbarkeit.“ Dieß wird wiederholt Tit. 1, 6.; weil die heiligen Apostel, indem sie das Apostelamt geführt, besonders Petrus, Jacobus und Johannes, ehelich gewesen sind, 1 Corinth. 9, 5. 6. „Haben wir nicht Macht, eine Schwester zum Weibe mit umherzuführen, wie die andern Apostel und des Herrn Brüder und Kephas? Aber haben allein ich und Barnabas nicht Macht, solches zu thun?“ – weil solches Eheverbot nach 1 Timoth. 4, 1. 3. eine Teufelslehre ist: „In den letzten Zeiten werden etliche vom Glauben abtreten, und anhangen den verführerischen Geistern und Lehren der Teufel, und verbieten, ehelich zu werden;“ – weil das Verbot des Ehestandes im Papstthum vielfältige, erschreckliche Unzucht und Schande verursacht hat, davon alle Historien voll sind, daß der Teufel kein bequemeres Mittel, die Unzucht auszubreiten, hätte erfinden können, als eben dieses.

.

 779. γ) Auf die Qualitäten, die im Amte nöthig sind. Deren sind zweierlei, die eine,