Seite:Heinrich Brandt - Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche.pdf/382

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

 die Ordination, welches eine apostolische und alte Kirchen-Ceremonie ist, dadurch eine zum Predigtamte berufene Person der Gemeine öffentlich vorgestellt, zu dem ihr aufgetragenen Amt angewiesen und dieses ihr ernstlich befohlen wird. Die Apostel haben den Gebrauch gehalten, daß dem Ordinanden das Amt mit Handauflegen der Aeltesten, vielleicht, weil die Opfer durch Händeauflegen Gott zu eigen gegeben wurden, 3 Mos. 3, 2. 4, 15., oder weil im Alten Testamente die Leviten zur Verrichtung des Gottesdienstes durch Auflegung der Hände gewidmet worden sind, 4 Mos. 8, 10., anzudeuten, daß auch die Prediger Gott zu eigen gegeben und in ihr Amt mit gleicher Feierlichkeit eingeführt werden. Diese Weise wird nicht aus Nothwendigkeit, sondern aus christlicher Freiheit, so noch beibehalten wird, besonders, weil es Gott dadurch gefallen hat, seine geistlichen Gaben den Menschen mitzutheilen, 1 Timoth. 4, 14. „Laß nicht aus der Acht die Gabe, die dir gegeben ist, durch die Weissagung mit Handauflegung der Aeltesten.“ 2 Timoth. 1, 6. „Ich erinnere dich, daß du erweckest die Gabe Gottes, die in dir ist durch die Auflegung meiner Hände.“

 787. Bisher ist von ordentlicher Bestellung der Prediger gehandelt worden, wobei die Frage von Dr. Martin Luthers seligem Beruf entstehet: ob er durch Menschen, oder auf besondere Weise von Gott dazu bestellt worden sei, daß er das Evangelium hervorbringen und das Papstthum reformiren sollte? Darauf lautet die Antwort: Lutherus ist von Gott zu solchem Werk berufen, und zwar zum Theil durch Mittel, zum Theil ohne Mittel.