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 795. h) Woher die Prediger ihren Unterhalt nehmen sollen? Das ist in Gottes Wort genugsam erörtert, nämlich, sie sollen unterhalten werden von denen, welche sie lehren.

 Die Priester im Alten Testamente hatten kein eigen Erbe in Israel, sondern sie lebten von den Zehenden, 5 Mos. 14, 28. 29., von den Erstlingen, 3 Mos. 23, 10. 4 Mos. 18, 12. 13., von dem Gelde, damit die Erstgebornen gelöset wurden, 2 Mos. 22, 29. 30., von den Opfern, 4 Mos. 18, 11. u. s. w., damit die, welche des Altars pflegen, des Altars genießen, 1 Corinth. 9, 13.: „Also hat der Herr befohlen, daß, die das Evangelium verkündigen, sollen sich vom Evangelio nähren.“ V. 14. Darum wollte der Herr Christus nicht, daß seine Jünger Geld, oder etwas anderes auf ihre Wegfahrt mitnehmen sollten, weil ein Arbeiter seiner Speise werth sei, Matth. 10, 9. 10. Von solchem Rechte hat zwar St. Paulus nicht Gebrauch gemacht, jedoch andern damit nicht ihren Unterhalt entziehen wollen, wie er davon Meldung thut Gal. 6, 6.: „Der unterrichtet wird mit dem Wort, der theile mit allerlei Gutes dem, der ihn unterrichtet.“ 1 Corinth. 9, 7. ff.: „Welcher reiset jemals auf seinen eigenen Sold? Welcher pflanzet einen Weinberg, und isset nicht von seiner Frucht? Oder welcher weidet eine Heerde, und isset nicht von der Milch seiner Heerde? Also, da wir auch das Geistliche säen, ist’s ein groß Ding, ob wir euer Leibliches ärndten? Wisset ihr nicht, daß, die da opfern, essen vom Opfer? Und die des Altars pflegen, genießen des Altars? Also hat auch der Herr befohlen, daß, die das Evangelium verkündigen, sollen sich vom Evangelium nähren?“