Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche | |
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1. Es ist aus der Natur bekannt, daß über die, welche sich in ihrem Leben der Bosheit beflissen haben, ein ernstes und scharfes Gericht zur Verdammniß ergehen werde; daher auch der Heiden Gedanken einander verklagt und entschuldigt haben auf den Tag, da Gott das Verborgene der Menschen richten werde, Röm. 2, 15. 16., das ist, es hat ihnen das Gewissen gesagt: der Mensch habe vor sich Leben und Tod, Seligkeit und Verdammniß, Alles, nachdem ein Jeder den rechten Weg zur Seligkeit treffen oder desselben verfehlen werde.
2. Nun sind davon mancherlei Meinungen und Gedanken unter den Völkern, so daß Etliche aus ihrer eignen Vernunft diesen Weg zu finden gemeint haben, wie vorzeiten die Heiden und ein Jeglicher sich etwas erdichtet hat, dadurch er sich bei Gott etwas verdienen und nach diesem Leben zu ihm kommen wollte. Aber indem sie sich für weise hielten, sind sie zu Narren geworden, und Gott hat sie dahin gegeben in verkehrtem Sinne. Röm. 1, 22. 28.
3. Die Türken halten an ihren Mahomet, den sie als einen großen Propheten ehren, und meinen, aus seinem Coran Alles, was zur Erlangung der ewigen Seligkeit vonnöthen ist, genugsam zu erlernen.
Nikolaus Hunnius: Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche. , Altdorf bei Nürnberg 1844, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heinrich_Brandt_-_Darlegung_der_Glaubenslehre_der_evangelisch-lutherischen_Kirche.pdf/7&oldid=- (Version vom 28.8.2016)