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überdauernde Gotteswort ertönt, ist oft der beste Trost.

 g) Die übrigen Kasualreden (politische, kirchliche). Die politische, wie sie an den Festen des Landesherrn, in Kriegszeiten geboten ist, sei nicht ein geschichtlicher Aufsatz, nicht ein byzantinisierender Huldigungsakt, sondern schärfe die Pflicht gegen die Obrigkeit, danke für den von ihr gewährten Schutz, finde den Ton treuer Anhänglichkeit und lasse das Gebiet, das nicht in das Gotteshaus paßt. In den Kriegspredigten und -reden nur von den Feinden und deren Schändlichkeit zu reden würde der Kirche nicht anstehen, die in der Welt, nicht von der Welt ist und Leidenschaft nicht wecken, sondern rügen soll, wobei das Zeugnis der Wahrheit gegen Unbill und Unrecht und das Wort des Dankes für göttliche Bewahrung des Volksgewissens und die Reinigung seiner Eigenart nicht fehlen soll.

 Ansprachen vor Amtsbrüdern, etwa in Synoden, unterstehen der schärfsten Kritik, sagt man, und sind doch so einfach, wenn der Geistliche sich selbst die Predigt hält. Dann wird der Bußton und die Stimme der Ermahnung und des dankbaren Preises für die Nachsicht des Erzhirten das rechte Wort finden. Wer unter seinem Volke amtlich wandelt und nicht erst am Synodaltage ihm zu predigen anfängt, wird erfahren, was Luk. 22, 32 verheißen ist. Dem nach eigner Bekehrung Trachtenden wird das echte Wort gegeben (Matth. 10, 19) werden. – Es sollen ja nicht programmatische Erklärungen ausgesprochen, nicht weltbewegende Reformen eingeleitet und bevorwortet werden, sondern nur das Wort gelten, das nach alter Überlieferung