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einzuschlagen, den die gesamte Unterweisung um das Hauptstück christlicher Lehre und um die Hauptfragen des christlichen Lebens beschreibt.

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 e) Die Christenlehre. Da sie in der Kirche gehalten wird, ergibt sich schon aus diesem Umstande die Eigenart dieser Unterweisung, die eben keine Kinderlehre sein soll, sondern auch die Erwachsenen herbeiziehen möchte. Je mehr diese ferne bleiben, desto mehr ist ihr Herzukommen anzustreben. Und es ist nicht umsonst, wenn der Geistliche in freierer Bewegung etwa Erklärung der Epistel oder des Evangeliums darbietet, sei es, daß er die Frühpredigt analysiert, näher ausführt, nach dem Gehörten fragt, manche Belege beibringt (etwa nach Krummels Evangelien und Episteln des Kirchenjahrs, nach Löhes Postillen, die für diesen Zweck vorzüglich geeignet sind) oder daß er Geschichte des Kirchenliedes, Geschichte der kirchlichen Kunst, heimatliche Kirchengeschichte darbietet. Besonders die Beschäftigung mit der Vergangenheit des Gotteshauses, der Gemeinde, des Gaues (Schauenburg, Oldenburgische und die große Württembergische Kirchengeschichte sind hier mustergültig) muß anziehen, gibt Heimatsgefühl und Bodenbeständigkeit und läßt die Pietät erwachen, die doch auch Frömmigkeit ist. Wer unsrem Kirchenvolk die Sonntagnachmittage wieder in das Gotteshaus den Weg zeigen will, muß sein Bestes bieten und nicht nachlassen. Die Christenlehre ohne Erwachsene wird leicht zur Religionsstunde. Auch als diese soll sie durchgehalten werden auf den Dörfern gewiß, in den Städten nach Tunlichkeit, aber ihr Ziel und ursprüngliche Bedeutung war es nicht. Luther hat bei