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immer wiederholen, betont: das Recht des Krieges. Du sollst nicht töten – und doch hat Luther so viele Kriege erlebt und hat als guter Deutscher den Krieg gegen die Ungläubigen, die Türken, gebilligt und gepredigt und hat 1526 die schöne Schrift verfaßt: „Ob Kriegsleute auch in seligem Stand sein können?“ – worin er dies ernstlich bejaht.

 Seht, die Frage, ob das Recht des Schwertes der Obrigkeit durch das fünfte Gebot genommen sei und die andere Frage, ob der Krieg und die Notwehr im Kriege erlaubt sei, sind mit dem fünften Gebote nicht zu verbinden. Der Krieg ist ein notwendiges, schreckhaftes Übel, und die guten Freunde, welche eine Friedensliga heraufführen wollen, und die guten Männer und Frauen, welche dem Unkraut oben die Häupter abschlagen, während die Wurzeln des Unkrautes: Zwietracht, Neid, Mißgunst u. dgl., unter der Erde weiterwachsen, sollen nicht vergessen, daß, solange diese Welt sich nicht in ihrer Gesamtheit dem Friedensszepter Jesu Christi beugt, Friedensliga und Friedensklänge eine fromme, aber schwärmerische Irrung bleiben. Es hat mich immer gewundert, daß Frauen bei dieser Friedensliga beteiligt sind, welche durchaus nicht immer nach häuslichem Frieden trachteten, und es ist immer etwas sehr Eigenartiges, wenn man nach außen hin den Frieden predigt, doch im eigenen Hause den Hausfrieden nicht halten kann. Solches Tun ist merkwürdig, doch auch wohlfeil.

 Von Jugend auf haben wir gehört und gelernt: du sollst nicht töten! Was ist denn dann eigentlich im fünften Gebot verboten? Luther sagt’s mit zwei Worten: verboten ist der Zorn – geboten ist die Milde. Das kannst du einem Kinde klarmachen und das genügt auch deinem Herzen: verboten ist der Zorn und geboten ist die Mildigkeit und Lindigkeit.

 Verboten ist der Zorn, der dem Nächsten an seinem Leibe Schaden tut, der da mit harter Hand des