Endlich hast du auch darinn recht, mein Freund! wenn du auf der Behauptung bestehest, daß niemand den Fürsten hindern könne, seine adelichen Diener aus fernen Landen kommen zu lassen, sollte es auch, wie du meynest, aus einer ganz unbekannten Insel auf der Südsee, oder im nördlichen Ocean seyn. Denn das folgt aus dem Begriffe der absoluten Monarchie, welche wir, ich, du, und der Schulmeister zu Ganslosen, für die einzig vernünftige, einzig gerechte, und einzig dauerhafte Staatsform halten. Aber so richtig deine Resultate sind, so höckericht und krumm sind die Wege, auf denen du dazu gelangst, welches freylich, bei deinem oben besagten Leibesgebrechen, nicht wohl anders seyn kann. Wie schön und evident hat mein Herr Sebastian in seinem opusculum jene Befugniß des Fürsten gerechtfertigt? Aber du verschmähest seinen simplen, natürlichen Gang, und machst den sonderbaren Schluß: Das es Thorheit wäre, aus einem Lande auszuwandern, in dem man sein Glük gemacht hat, so – muß auch der fremde Adel in Wirtemberg in seinem Esse bleiben.
Johann Gottfried Pahl: Herzliches und aufrichtiges Trost- und Condolenz-Schreiben. o. V., Rummelshausen und Hebsack 1797, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Herzliches_und_aufrichtiges_Trost-_und_Condolenz-Schreiben.djvu/37&oldid=- (Version vom 1.8.2018)