Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/158

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Denn zu gleicher Zeit sind Erleuchtung der Luft, Sehen der Farbe und Unterscheidung des Gesehenen. —

Dies habe ich ausführlichst behandelt, damit durch Betrachtung einer so staunenswerten göttlichen Zulassung bei den edelsten Kreaturen, wegen einer Sünde des Ehrgeizes, man sehe, wieviel mehr mit Recht er nicht die Einzelzulassungen bei den Werken der Hexen geschehen läßt, wegen der größeren Sünden bezüglich gewisser Umstände. Denn die Werke der Hexen überschreiten in verschiedener Hinsicht die Sünde des Engels und der ersten Eltern, wie sich im zweiten Teile zeigen wird.

Aber auch der Umstand, daß die Vorsehung Gottes mit Recht zuließ, daß der erste Mensch versucht würde und sündigte, kann aus dem, was von den gefallenen Engeln gesagt ist, genügend ersehen werden. Denn wie zu demselben Ende Engel und Mensch geschaffen und in der Freiheit des Willens gelassen waren, so daß sie den Lohn der Glückseligkeit nicht ohne Verdienst empfangen sollten, deshalb — wie der Engel vor dem Falle nicht bewahrt war, daß die Macht des Sündigens an dem einen und die Macht der Gnade an dem anderen zum Ruhme des Universums sich offenbarte — deshalb mußte es so auch am Menschen geschehen.

Daher sagt S. Thomas II, 23, 2: „Das, wodurch Gott lobenswert erscheint, darf durchaus nicht gehindert werden.“ Aber auch in den Sünden erscheint Gott lobenswert, da er aus Mitleid schont und mit Gerechtigkeit straft: Daher durfte die Sünde nicht gehindert werden. —

Nur kurz und rekapitulierend wollen wir zur Sache zurückgehen und sagen, daß aus vielen Gründen die gerechte Vorsehung Gottes den Menschen hierbei zuläßt: Erstens, daß Gottes Macht gezeigt werde, der allein unwandelbar ist; jede Kreatur aber ist wandelbar. Der zweite Grund ist, daß die Weisheit Gottes geoffenbart werde, die es versteht, aus dem Schlechten das Gute hervorzubringen, was nicht hätte geschehen können, wenn Gott die Kreatur nicht hätte sündigen lassen: Drittens, daß Gottes Gnade ersichtlich werde, in welcher Christus durch seinen Tod den verlorenen Menschen befreit hat; viertens, daß Gottes Gerechtigkeit gezeigt werde, die nicht nur den Guten Belohnungen, sondern auch den Bösen Strafen zuteilt; fünftens, daß der Mensch nicht in schlechteren Verhältnissen sei als die anderen Kreaturen, welche Gott alle so leitet, daß er sie nach eigenen Trieben handeln läßt; daher mußte er auch den Menschen im eigenen Willen lassen; sechstens ist es das Lob des Menschen, das Lob nämlich des Gerechten,

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 122. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/158&oldid=- (Version vom 14.9.2022)