Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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zweitens, die verschiedenen Weisen, ihre Ketzerei zu betreiben; betreffs des zweiten aber werden der Reihe nach sechs Punkte berührt werden, bezüglich des Vollführens der Hexereien und der Heilungen: Erstens von dem, was die Hexen für sich und ihren Leib tun; zweitens von dem, was sie gegen andere Leute vollführen, drittens gegen Tiere und viertens von den Schädigungen der Feldfrüchte; fünftens von der Hexerei der Männer allein, d. h. von den Hexereien, mit denen sich bloß Männer und keine Weiber befassen, sechstens folgt die Frage über die Hebung der Hexerei, und wie die Behexten zu heilen. Es ist aber die erste Frage in achtzehn Kapitel eingeteilt, da die Hexen auf so viel verschiedene und mannigfaltige Arten ihre Gebräuche handhaben.
Ob jemand durch die guten Engel so geschützt werden könne, daß er von den Hexen auf keine der unten angeführten Weisen behext werden könne? Und es scheint, nein, deshalb, weil im voraufgehenden erklärt ist, daß auch die Unschuldigen und Schuldlosen und Gerechten öfters von Dämonen getroffen würden, wie Job, und viele unschuldige Kinder, die man behext sieht, samt vielen anderen Gerechten, wenn auch nicht so wie die Sünder, weil jene nicht zum Verderben ihrer Seelen getroffen werden, wenn auch an den Gütern des Glückes und des Lebens.
Entgegen ist das Geständnis der Hexen, daß sie nämlich nicht alle verletzen können, sondern nur die, welche, wie sie durch Winke der Dämonen erfahren, der göttlichen Hilfe verlustig gegangen sind.
Antwort: Drei Arten von Menschen sind von Gott so begnadet, daß ihnen jenes scheußliche Geschlecht mit seinen Hexereien nichts anhaben kann: Und zwar sind es erstens diejenigen, welche die öffentliche Gerichtsbarkeit gegen die Hexen üben oder durch irgendein öffentliches Amt gegen sie wirken, zweitens, die nach den gehaltenen und heiligen Bräuchen, wie durch Besprengen mit Weihwasser, durch das Nehmen des geheiligten Salzes oder durch die am Tage der Reinigung geweihten Kerzen und durch den erlaubten Gebrauch der am Palmsonntag geweihten Zweige sich schützen (womit die Kirche exorzisiert), um die Macht des Dämonen zu schwächen, worüber noch gehandelt wird; drittens diejenigen, welche durch die heiligen Engel auf verschiedene und unzählige Arten begnadet sind.
Betreffs des ersten Punktes wird ein Grund angegeben und als Bestätigung viele Taten und Geschehnisse. Weil nämlich alle Gewalt von Gott ist und das Schwert nach dem Apostel zur Rache der Bösen und zur Vergeltung der Guten, so ist es
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/196&oldid=- (Version vom 1.8.2018)