Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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er sie endlich mit Mühe und Not. Und siehe, nach Verlauf einer Stunde, als er wieder mit seiner Arbeit beschäftigt war, kamen zwei Diener des Stadtrates, nahmen ihn als einen Hexer gefangen und wollten ihn vor den Landvogt oder Richter führen. Als dieser ihn von weitem sah, wollte er ihm kein Gehör schenken, sondern befahl, daß er bis zum Tode in einen tiefen Turm oder Gefängnis geworfen würde, wo die zum Tode Verurteilten eingeschlossen zu werden pflegten. Jener heulte und klagte jammernd drei Tage lang den Wächtern des Gefängnisses, warum er so behandelt würde, da er sich keiner Schuld bewußt wäre. Aber je mehr diese dabei blieben, daß ihm Gehör geliehen werden müsse, um so heftiger schäumte der Richter vor Zorn und rief mit Schmähreden, wie ein solcher Hexer seine Schuld noch nicht zugeben oder wie er sich unschuldig nennen könne, da doch seine Schandtaten klar und deutlich gezeigt seien. Aber wenn auch jene nichts ausrichteten, so ward der Richter doch durch die Fürsprache anderer Ratsherren bewogen, ihm Gehör zu schenken. Er ward also aus dem Kerker geführt; und als er vor dem Richter stand und dieser ihn nicht ansehen wollte, da fiel der Arme vor den anderen Anwesenden auf die Knie und bat, daß man ihm den Grund seines Unglückes angäbe; und da brach der Richter in die Worte aus: „Du nichtswürdiger Schurke, wie kannst du deine Schandtaten ableugnen? An dem und dem Tage, zu der und der Stunde, hast du drei angesehene Frauen aus unserer Stadt verwundet, daß sie im Bette liegen und nicht aufstehen noch sich bewegen können.“ Der Arme, der wieder zur Besinnung kam und bei sich über Tag und Stunde und den Verlauf der Geschichte nachdachte, sagte darauf: „Wahrlich, mein Lebtag habe ich niemals ein Weib geschlagen und geprügelt, und daß ich an dem und dem Tage zu der und der Stunde mich mit Holzsägen beschäftigt habe, werde ich durch gesetzmäßige Aufstellung von Zeugen beweisen. Aber auch Eure Diener haben gesehen, wie ich in der folgenden Stunde diese Arbeit tat.“ Da rief wiederum der Richter voll Wut: „Seht, wie er seinem Verbrechen auch noch ein Mäntelchen umhängen will! Die Frauen bejammern ihre Schläge und zeigen sie, auch daß er sie geschlagen habe, bezeugen sie öffentlich!“ Indem nun der Arme noch mehr über die Geschichte nachdachte, sagte er: „Zu jener Stunde, erinnere ich mich; habe ich Tiere geprügelt, aber keine Frauen.“ Voll Erstaunen rufen die Anwesenden, was für Tiere er geschlagen habe? Und da erzählte er, zum Erstaunen aller die Geschichte, so wie sie oben erzählt ist. Da sie merkten, es sei ein Werk des Teufels
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/264&oldid=- (Version vom 1.8.2018)