Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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auf die Bogenschützenhexer in sieben schauderhaften Schandtaten. Erstens nämlich haben sie, wie es heißt, am hochheiligen Tage des Leidens Christi, nämlich am sechsten Tage der Paraskeue, während der feierlichen Messe das allerheiligste Bild des Gekreuzigten gleichsam zum Zielpunkte zu machen und mit dem Pfeile danach zu schießen. O, welche Grausamkeit und Beleidigung des Heilandes!
Zweitens, mag es auch als zweifelhaft betrachtet werden, ob sie noch einen weiteren Abfall, nämlich mit Worten, außer jenem Abfall mit der Tat, mit den Dämonen zu begehen haben, so kann doch, wie es auch immer geschehen möge, von einem Christen dem Glauben keine größere Schmach angetan werden, da es sicher ist, daß, wenn ein Ungläubiger ähnliches versuchen wollte, es keine Wirkung haben würde. Auch zu keinem so großen, dem Heile feindlichen Werke kann ein solcher zustimmen, daher solche Elenden vielmehr die Wahrheit und Kraft des katholischen Glaubens abwägen sollten; aus welchem Grunde Gott auch mit Recht derlei Schandtaten zuläßt.
Drittens hat (ein solcher) drei oder vier Schüsse mit ebenso vielen Pfeilen anzubringen, und folglich wird er an jedem beliebigen Tag der Zahl entsprechend ebenso viele Menschen umbringen können.
Viertens werden sie von den Dämonen sicher gemacht, haben jedoch den zu Tötenden vorher mit dem leiblichen Auge anzusehen und richten den Willen des Herzens von neuem auf jenen zu Tötenden, wo dann ein solcher, an welchem Orte er auch immer eingeschlossen ist, sich nicht davor schützen kann, daß die Geschosse abgeschossen und ihm durch den Teufel beigebracht werden.
Fünftens vermögen sie mit solcher Sicherheit den Pfeil abzuschießen, daß sie für den Fall, sie wollten vom Kopfe mit dem Pfeile einen Zehner ohne Verletzung des Kopfes herunterholen, auch dieses auszuführen vermöchten; in ähnlicher Weise auch mit einer, wenn auch noch so großen Flintenkugel.
Sechstens haben sie zur Bewirkung dieser Dinge dem Teufel unter Preisgabe von Leib und Seele eine solche Huldigung zu leisten, wie sie oben beschrieben ist.
Darüber wollen wir einige Geschehnisse vorführen. Als nämlich ein gewisser rheinischer Fürst mit Beinamen „der Bärtige“, weil er seinen Bart wachsen ließ, vor sechzig Jahren sich die kaiserlichen Lande angegliedert und ein gewisses Schloß Lendenbrunnen wegen der Raubzüge, welche die Schloßbewohner von dort aus machten, mit einem Belagerungsring umschlossen hatte, hatte er in seinem Gefolge einen gewissen Zauberer dieser
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/307&oldid=- (Version vom 1.8.2018)