Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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nähme – die Heilung wird doch keine menschliche sein.“ Also wenn Gott selbst nicht löst, ist es nicht erlaubt, auf welche Weise auch immer jenes (Behexten) Lösung zu suchen.
Außerdem sagen sie in derselben dist. und Frage, daß es auch unerlaubt ist, in Gestalt einer anderen Hexentat ein Heilmittel anzuwenden; daher sagen sie: „Auch wenn vermittels einer anderen Hexentat ein Heilmittel zur Anwendung gebracht werden könnte, würde sie doch für fortdauernd gelten, wenn auch die Behexung beseitigt würde, weil es auf keine Weise erlaubt ist, durch Hexentat die Hilfe des Dämons anzurufen.“
Außerdem sind die Exorzismen der Kirche nicht bei allen körperlichen Belästigungen immer kräftig genug zur Zurückdrängung der Dämonen, indem Gottes Ratschluß das verlangt. Immer jedoch sind sie wirksam gegen solche Anfälle seitens der Dämonen, gegen welche sie hauptsächlich eingesetzt sind, so z. B. gegen Besessene oder bei zu exorzisierenden Kindern.
Außerdem ist es nicht nötig, daß, wenn wegen der Sünden dem Teufel gegen jemand Macht gegeben ist, mit dem Aufhören der Sünde die Macht aufhört; weil bisweilen beim Aufhören der Schuld die Strafe bleibt.
Nach diesen Worten scheinen die vorgenannten beiden Gelehrten zu glauben, daß es nicht erlaubt sei, Behexungen zu beheben, sondern sie zuzulassen, ebenso wie andere unheilbare Krankheiten zugelassen werden, und sie allein Gott dem Herrn zu überlassen, der sie nach seinem Gefallen beheben kann.
Dagegen spricht, daß, wie Gott und die Natur nicht Ueberfluß haben an Ueberflüssigem, sie so auch keinen Mangel am Nötigen haben. Daher sind auch notwendigerweise den Gläubigen gegen derartige Anfälle seitens der Dämonen nicht nur Heilmittel zum Vorbeugen gegeben, über die am Anfang dieses zweiten Teiles die Rede gewesen ist, sondern auch Heilmittel zum Kurieren, da sonst Gott für die Gläubigen nicht genügend gesorgt hätte und die Werke des Teufels mächtiger schienen als die Werke Gottes.
Außerdem sagt die Glosse über jene Stelle Job XII: „Es ist keine Macht auf Erden“ usw.: „Wiewohl er den Verdiensten der Heiligen unterliegt.“ Daher unterliegen sie auch den Verdiensten der heiligen Männer in diesem Leben.
Außerdem sagt Augustinus, de moribus ecclesiae: „Wenn wir Gott anhangen, ist kein Engel mächtiger als unser Geist. Denn wenn Tugend eine Macht ist, ist in dieser Welt der Gott anhängende Geist sublimer, als die ganze Welt.“ Daher können auch durch solche die Werke des Teufels gelöst werden.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/319&oldid=- (Version vom 1.8.2018)