Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/332

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Kirchliches Mittel gegen die Incubi und Succubi.

Kapitel I.

Weil aber in den vorhergehenden Kapiteln der ersten Frage: über die Weisen, die Menschen, Haustiere und Früchte des Landes zu behexen – vor allem berührt worden ist, was die Hexen selbst bezüglich der eigenen Person betreiben: wie sie nämlich unschuldige Jungfrauen zur Mehrung ihrer Perfidie anlocken, auch welches die Art sei, sich zum Handwerk zu bekennen und die Huldigung zu leisten, auch wie sie die eigenen oder fremden Kinder den Dämonen darbringen und auf welche Weise sie örtlich ausfahren: ich sage, da dies und ähnliches zu heilen nur dadurch möglich ist, daß sie von ihrem Richter aus dem Wege geräumt oder zum mindesten zum Beispiel für alle Künftigen bestraft werden, so wird über derartige Heilmittel nicht jetzt, sondern im letzten Teile des Werkes gehandelt werden, wo die zwanzig Arten, gegen und über die Person der Hexen vorzugehen und das Urteil zu fällen, hergeleitet werden. Für jetzt jedoch ist es nötig, sich über die Heilmittel gegen ihre behexenden Wirkungen zu verbreiten, und zwar erstens, wie behexte Menschen geheilt werden, dann wie die Tiere und schließlich wie die Früchte des Landes geschützt werden. Bezüglich der Menschen aber, die hinsichtlich der Incubi oder Succubi behext sind; weil diese von dreierlei Arten sind: nämlich diejenigen, welche sich freiwillig den Incubi unterwerfen, wie es die Hexen tun; weil man bezüglich der Succubi bei Männern eine freiwillige Ausführung nicht in dem Maße findet, da sie infolge der natürlichen Kraft der Vernunft, um welche die Männer die Frauen überragen, vor derartigem mehr zurückschaudern. (Zweitens) auch diejenigen, welche von den Hexen mit den Incubi oder Succubi gegen ihren Willen zusammengebracht werden; und die dritte Art ist die, zu welcher besonders gewisse Jungfrauen gehören, die durchaus gegen ihren Willen von Incubi-Dämonen belästigt werden. Von diesen nimmt man auch häufig an, daß sie in dieser Weise von Hexen behext werden, daß nämlich auch die Dämonen auf Betreiben der Hexer, wie sie sehr häufig auch andere Krankheiten zu verhängen pflegen, sich so gegenüber jenen Personen zu Incubi zu machen haben, um imstande zu sein, sie vielleicht auch so zu ihrem Unglauben zu verlocken. Geben wir Beispiele!

In der Stadt Koblenz ist ein armer Mann in der Weise behext, daß er in Gegenwart seiner Frau den ganzen Liebesakt, wie ihn die Männer mit den Frauen auszuführen pflegen, sogar zu wiederholten Malen für sich allein ausübt und davon auch auf das

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/332&oldid=- (Version vom 1.8.2018)