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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

durch das Sakrament des Leibes Christi, das selbst den Engeln Schreck einflößt; bis der Dämon nach mehreren Jahren durch fromme Vornahme von Gebeten und Fasten verscheucht wurde.

Und es ist glaubhaft – unbeschadet besseren Urteiles – daß, nachdem sie im Schmerz über ihre Sünde gebeichtet hatte, der Beischlaf mit dem Dämon für sie vielmehr die Strafe für die Schuld als Schuld war.

Als diese sich in der Pfingst-Vigilie bei der frommen Nonne Christina im Tale der Herzogin von Brabant, die mir dies erzählt hat, beklagte, daß sie wegen der lästigen Beunruhigung durch den Dämon nicht wagte, zu kommunizieren, sagte ihr voll Mitgefühl Christina: „Gehe hin und schlafe sorglos; morgen wirst du teilnehmen am Leibe des Herrn; denn ich werde deine Strafe auf mich nehmen.“ Sie entfernte sich froh, schlief in Frieden, erhob sich am Morgen nach der Nacht zum Gebete, nahm in aller Ruhe die Sakramente. Christina aber, die die auf sich genommene Strafe nicht hoch anschlug, hörte am Abend, als sie sich der Ruhe hingab, auf ihrem Lager jemand gleichsam wie ein Sturm sich bewegen und gar unruhig sich gebärden; und ohne zu argwöhnen, daß es ein Dämon sei, bemühte sie sich, ihn beim Halse zu packen und zu verscheuchen, was es auch sei. Sie legte sich wieder hin, erhob sich aber voller Angst, da sie beunruhigt ward; und so mehrere Male. Endlich merkte sie und sah es an den fast umgekehrten Decken, daß sie von der Nichtswürdigkeit eines Dämons beunruhigt wurde. Sie verließ also das Bett, brachte die Nacht schlaflos zu und wollte beten, wurde aber durch einen Anfall des Dämons gepeinigt und hatte, wie sie sagte, niemals derartiges erduldet. Deshalb sagte sie am Morgen zu der vorerwähnten Frau: „Ich verzichte“, sagte sie, „ich verzichte auf deine Strafe“ und entging kaum ohne Gefährdung des Lebens der Gewalttätigkeit des schlimmsten Versuchers – Daraus kann man abnehmen, daß es schwer ist, derlei zu heilen, mag es nun mit oder ohne Behexung einem zustoßen.

Es gilt aber noch etwas, wodurch vielleicht die Dämonen in die Flucht getrieben werden; worüber auch Nider in seinem Formicarius handelt. Wenn nämlich auch, wie es dort heißt, auf fünf Weisen Mädchen und Männer befreit werden können, nämlich durch sakramentale Beichte und heilige Uebung im Schlagen des Kreuzeszeichens, oder durch den Engelsgruß; drittens durch Anwendung von Exorzismen, viertens durch gewisse Ortsveränderung und (fünftens) durch vorsichtige Exkommunikation seitens der Heiligen, von denen, wie sich aus dem Vorausgeschickten ergeben hat, die beiden ersten der Nonne nicht

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 140. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/334&oldid=- (Version vom 1.8.2018)