Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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oder gewohnt sind; oder weil sie sich dessen in eitler Weise rühmen; oder weil die himmlische Güte das zuläßt, damit die Weiber abgeschreckt werden, die Männer dadurch zu entflammen, wodurch auch die Dämonen die Männer entflammt wissen wollen.
Bezüglich des fünften, der Exkommunikation, die vielleicht manchmal dasselbe ist, wie die Exorzisation, ergibt sich Klarheit in der Legende des heiligen Bernhard. In Aquitanien nämlich war eine Frau von einem Incubus sechs Jahre lang unter unglaublichem Mißbrauch der Begierde beunruhigt worden. Die hörte, wie der Incubus ihr drohte, sie sollte sich dem heiligen Manne, der kommen wollte, nicht nähern. „Es wird dir nichts nützen“, sagte er, „aber wenn er sich entfernt, werde ich dein grausamster Verfolger sein, der ich bisher dein Liebhaber gewesen bin.“ Als sie den heiligen Mann Bernhard anrief, antwortete er: „Nimm meinen Stock und lege ihn in dein Bett, dann soll der Böse tun, was er kann.“ Als sie das getan hatte, wagte der Dämon die Kammer der Frau nicht zu betreten, sondern drohte draußen in der schrecklichsten Weise, er wolle sie verfolgen, wenn Bernhard sich entfernte. Als der fromme Bernhard das von der Frau gehört hatte, berief er das Volk, befahl allen, brennende Kerzen in der Hand zu tragen und exkommunizierte den Dämon zusammen mit der ganzen Versammlung, die dabei war, und tat das Interdikt, daß er zu jener oder einer anderen weiterhin keinen Zutritt haben sollte; und so ward sie von jener Strafe befreit.
Aber hier ist zu bemerken, daß es wunderbar erscheint, daß die Schlüsselgewalt, die Petrus und seinen Nachfolgern bewilligt ist, weil sie über die Erde schallt und nur für die Erdenwanderer die Macht der Jurisdiktion besitzt, als Mittel der Kirche zugelassen ist und daß auch Mächte der Luft durch diese Jurisdiktion gezügelt werden können. Aber man kann sagen, daß, weil die Personen, welche von Dämonen belästigt werden, unter der Jurisdiktion des Papstes und der Schlüssel stehen, es nicht verwunderlich ist, wenn indirekt derartige Mächte durch die Kraft der Schlüssel gezügelt werden, sowie der (Papst) auch indirekt die Seelen durch die Macht der Schlüssel von den Strafen des Fegefeuers befreien kann, unbeschadet der Tatsache, daß jene Macht über die Erde schallt und die Seelen unter der Erde sind.
Auch über die dem Haupte der Kirche, d. h. dem Stellvertreter Christi, verliehene Schlüsselgewalt zu disputieren ist nicht sicher, da bekannt ist, daß eine solche Gewalt von Christus der Kirche und seinem Stellvertreter verliehen worden ist, wie sie einem reinen Menschen von Gott verliehen werden könnte; und zwar zum Nutzen der Kirche.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 142. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/336&oldid=- (Version vom 1.8.2018)