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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/339

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

anderen sich nicht nähern läßt; indirekt, wenn er irgendein Hindernis bereitet oder sich in einem angenommenen Körper dazwischen legt, so wie es einem gewissen heidnischen Jüngling erging, der ein Idol geheiratet hatte und nichtsdestoweniger mit einer Jungfrau die Ehe eingegangen war, und sie deshalb nicht erkennen konnte, wie sich oben gezeigt hat.

Zweitens, wenn er den Mann gegen die eine entflammt und gegen die andere erkalten läßt; und das könnte er heimlich bewirken durch irgendwelche Anwendung von Kräutern oder anderen Dingen, die er als wirksam dazu am besten kennt.

Drittens, wenn er die Wertschätzung des Mannes oder der Frau stört, wodurch er eine Person der anderen verhaßt macht; weil, wie sich im ersten Teile des Werkes gezeigt hat, er auf die Einbildungskraft Eindrücke hervorrufen kann.

Viertens, indem er die Kraft des Gliedes unterdrückt, die zur Befruchtung notwendig verlangt wird, so wie er auch die örtliche Bewegung irgendeines Organes unterdrücken kann.

Fünftens, indem er die Sendung der Geister nach den Gliedern, in denen bewegende Kraft ist, hemmt, indem er gleichsam die Wege des Samens versperrt, daß er nicht zu den Gefäßen der Zeugung hinabgelangt oder nicht von jenen Wegen abgeht, oder nicht ausgeschieden oder nicht abgesondert wird.

Wenn nun jemand sagt: „Ich weiß nicht, unter welche Art die mir angetane Behexung fällt, ich weiß nur, daß ich der Zeugungskraft gegenüber meiner Frau entbehre“, so kann geantwortet werden: Wenn er bei anderen Frauen potent ist, aber nicht bei der eigenen, dann fällt es unter die zweite Art; weil er nach der ersten Art eines Succubus-Dämons gewiß wäre, d. h., daß er durch Incubus- und Succubus-Dämonen gefoppt würde. Ebenso wenn ihm seine Frau nicht verhaßt ist und er sie doch nicht erkennen kann, wohl aber andere, dann bleibt es wiederum bei der zweiten Art; wenn sie ihm aber verhaßt ist und er sie nicht erkennen kann, dann fällt es unter die zweite und dritte Art. Ebenso wenn sie ihm nicht verhaßt ist, er sie auch erkennen möchte, aber die Kraft des Gliedes nicht hat, dann unter die vierte Art. Wenn er aber Kraft des Gliedes hat, aber keine Absonderung von Samen, dann unter die fünfte Art. Die Art der Heilung wird sich also ergeben, wo erklärt wird, ob die in und außerhalb der Liebe Befindlichen in gleicher Weise damit behext werden können, und zwar (lautet die Antwort) nein, ausgenommen die vierte Art, die jedoch auch nur ganz selten (vorkommt). Sie kann nämlich (dem) geschehen, der in der Gnade und Liebe sich befindet, was so erklärt wird – doch wird dem Leser zu verstehen gegeben, daß wir von dem ehelichen Akte

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 145. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/339&oldid=- (Version vom 1.8.2018)