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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/341

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

geübt. Erstens, wenn vor Gericht ein Fall von durch Behexung angetaner Impotenz vorkommt, dann muß man unterscheiden, weil eine solche Impotenz entweder zeitweilig oder dauernd ist. Ist sie zeitweilig, so hindert sie nicht. Sie wird aber dann für zeitweilig angenommen, wenn im Zeitraume von drei Jahren die (Gatten, die einander) beiwohnen und sich nach Möglichkeit Mühe geben, sei es durch die kirchlichen Sakramente, sei es durch andere Mittel, geheilt werden. Wenn sie aber durch kein Mittel geheilt werden kann, nimmt man an, daß (die Impotenz) dauernd sei.

Ebenso geht sie der Schließung und Vollziehung der Ehe vorauf und hindert so die zu schließende und zerstört die schon geschlossene, oder sie folgt der Schließung der Ehe, aber nicht der Vollziehung. Und zwar ist es die gewöhnliche Art, die Männer zu behexen, wenn diese ihre Geliebten verschmähen; denn dann, weil sie hofften, sie würden sich mit ihnen ehelich verbinden, und sich getäuscht sehen, tun sie den Männern Behexungen an, daß sie nicht imstande sind, sich mit anderen zu vermischen. In einem solchen Falle nämlich wird, wie einige sagen, die schon geschlossene Ehe zerstört, außer wenn (die Gatten) in Enthaltsamkeit beieinander wohnen wollen, wie Maria und Joseph; und dabei haben sie den Kanon für sich. Es heißt nämlich XXIII, qu. 1, daß die Ehe gefestigt wird, durch die Pflicht des Fleisches nämlich, wie die Glosse sagt: und wenig später heißt es, bevor sie gefestigt wird, löst die Unmöglichkeit der Pflicht das Band der Ehe, oder sie folgt der gefestigten Ehe und dann zerstört sie das eheliche Band nicht. Mehreres andere wird von den Gelehrten angemerkt; aber weil es nicht ganz zu der gegenwärtigen Untersuchung paßt – es wird aber in verschiedenen Schriften der Gelehrten angemerkt, wo sie von der hexerischen Hinderung handeln – daher ist es hier zu übergehen. Nur wenn jemand die Schwierigkeit zur Sprache brächte, wieso jener Akt rücksichtlich der einen Frau gehindert werden könne und nicht rücksichtlich einer anderen, so antwortet Bonaventura: das geschieht entweder, weil ein Wahrsager dazu den Teufel rücksichtlich der bestimmten Person eingeladen hat, oder weil Gott nicht zuläßt, rücksichtlich jeder beliebigen Person (den Akt) zu hindern. Hier liegt der Ratschluß Gottes verborgen, wie bei dem Weibe des Tobias. Wie aber der Teufel das tun kann, erhellt aus dem Vorangeschickten. Es sagt hier jedoch Bonaventura, daß er die Zeugungskraft nicht durch ein inneres Hindernis, unter Verletzung des Organes, hindert, sondern durch ein äußeres, unter Hinderung des Gebrauches; und zwar ist das

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 147. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/341&oldid=- (Version vom 1.8.2018)