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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/353

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

liest man, daß die frommen Gebete der (Erden-)Wanderer oft die Befreiung von Besessenen erzielt haben. Daher ermahnt dazu Cassianus a. a. O. „Wenn wir“, sagt er, „diese Meinung, oder vielmehr den Glauben hätten, den ich weiter oben beschrieben habe, daß alles durch den Herrn zum Nutzen der Seelen geschieht und insgesamt dafür bestimmt ist, so würden wir jene nicht nur keineswegs verachten, sondern wir werden auch für sie wie für unsere Glieder unaufhörlich beten und mit ihnen aus ganzem Herzen und vollem Gefühl mitfühlen.“

Bezüglich der letzten Art, der Lösung jemandes von der Exkommunikation, muß man wissen, daß diese weder allgemein gebräuchlich noch auch vielleicht erlaubt ist, außer wenn man Befugnis und besondere Offenbarung der Wahrscheinlichkeit hat, daß jemand wegen der Exkommunikation der Kirche besessen ist, so wie der Apostel, I. Korinther 5, den von ihm exkommunizierten Hurer, und zwar vor dem korinthischen Volke dem Satan zur Vernichtung des Fleisches übergab, damit der Geist gesund werde am Tage unseres Herrn Jesu Christi, d. h., wie die Glosse sagt, bis zur Erleuchtung durch die Gnade der Zerknirschung oder bis zum Gericht. Und die Lügengelehrten, die den Glauben verderbt hatten, nämlich Hymenaeus und Alexander, übergab er dem Satan, damit sie lernten, nicht gotteslästerlich zu reden, I. Timotheus 1. Denn so große Macht besaß der Apostel, sagt die Glosse, und so große Gnade fand er vor Gott, daß er die vom Glauben Abfallenden durch ein bloßes Wort dem Teufel übergab.

Daher erklärt S. Thomas IV, dist. 18, wo der Magister die drei Wirkungen der Exkommunikation lehrt, diese folgendermaßen: „Schon allein dadurch,“ sagt er, daß jemand des Stimmrechtes der Kirche beraubt wird, trifft ihn ein dreifacher Nachteil nach den drei Dingen, die jemand nach den Stimmen der Kirche erlangt. Denn sie dienen zur Mehrung der Gnade denen, die sie besitzen, und zur Trauer dem, der sie nicht besitzt. Und was das anlangt, so sagt der Magister, daß durch die Exkommunikation die Gnade entzogen wird. Sie dienen auch für die Wache der Tugend; und was das betrifft, so sagt er darüber, daß der Schutz entzogen wird; nicht daß sie gänzlich von Gottes Vorsehung ausgeschlossen werden, sondern nur von der, mit welcher Gott die Söhne der Kirche in besonderer Weise bewacht. Sie dienen auch zur Verteidigung gegen den Feind, und was das anlangt, so sagt er, daß dem Teufel mehr Macht gegeben wird, gegen einen solchen körperlich und geistig zu wüten. In der ursprünglichen Kirche also, wo es nötig war, die Menschen durch Zeichen zum Glauben einzuladen, wurde ein Exkommu­nizierter,

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 159. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/353&oldid=- (Version vom 1.8.2018)