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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

so etwas betreibe, was zur Schädigung der Menschen, der Haustiere oder der Feldfrüchte und zum Schaden des Staatswesens auszuschlagen vermag. Wenn jemand unseren vorgenannten Ermahnungen und Befehlen nicht gehorcht, mit der Wirkung, daß er das Vorausgeschickte innerhalb des veranschlagten Termins nicht enthüllt, wisse er, daß er [der geistliche Richter füge hinzu: mit dem Dolche der Exkommunikation durchbohrt sei. Der weltliche Richter füge weltliche Strafen hinzu]. Dieses Urteil der Exkommunikation verhängen wir gegen alle und jeden, die so, wie gesagt, verstockt sind, unter Voraufgang unserer vorerwähnten kanonischen Ermahnung, die ihren Gehorsam fordert, jetzt wie dann und dann wie jetzt in diesem Schriftstück, indem wir die Absolution von diesen Urteilssprüchen bloß uns vorbehalten. [Der weltliche Richter schließt in seiner Weise.] Gegeben“ etc.

Bemerke außerdem bezüglich der zweiten Art: Da, wie gesagt, die zweite Art zu prozessieren und den Glaubensprozeß anzufangen in der Weise der Denunzierung geschieht, wobei der Denunziant sich nicht erbietet, es beweisen zu wollen, noch Teil (an der Strafe) haben will, sondern (nur) sagt, er denunziere mit Rücksicht auf das verhängte Urteil der Exkommunikation oder aus Glaubenseifer und zum Besten des Staatswesens – so muß der weltliche Richter in seiner allgemeinen Vorladung oder vorerwähnten Ermahnung besonders bemerken, daß niemand meinen solle, er mache sich strafbar, auch wenn er bei der Beweisführung versagt habe; denn er bietet sich nicht als Ankläger, sondern als Denunziant an. Und dann, weil mehrere vor dem Richter zum Denunzieren erscheinen werden, muß sie der Richter notieren, um in der folgenden Weise vorzugehen: Zunächst habe er einen Notar und zwei ehrenwerte Personen, seien es nun Kleriker

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/428&oldid=- (Version vom 1.8.2018)