Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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läßt er den Denunzianten unverzüglich in der gewöhnlichen Weise schwören, oder auf die vier Evangelien Gottes, oder auf das Kreuz, mit drei erhobenen und zwei niedergehaltenen Fingern, zum Zeugnis der heiligen Dreieinigkeit und Verdammnis von Leib und Seele, die Wahrheit bezüglich dessen zu sagen, was er als Denunziant ausgesagt hat. Nach Leistung des Eides soll er ihn fragen, woher er weiß, daß das wahr sei, was er denunziert hat, und ob er es gesehen oder gehört hat. Wenn er sagt, er habe etwas gesehen, z. B. daß (der Verdächtige) dort zu der und der Stunde des Gewitters betroffen ist oder daß er das Vieh berührt hat oder in den Stall getreten ist, dann soll der Richter fragen, wo er jenen gesehen hat, wann, wie oft und auf welche Weise, und wer dabei gewesen ist. Wenn er sagt, er habe es nicht gesehen, sondern gehört, so soll er ihn fragen, von wem er es gehört hat, wo, wann, wie oft und in wessen Gegenwart; wobei er über jedwede Aussage einzeln und getrennt Artikel formuliert, und der Notar oder der Schreiber soll alles in den Akten oder im Prozeß unmittelbar nach der vorerwähnten Denunzierung niederlegen und so fortfahren: „Als diese Denunzierung nun wie vorausgeschickt geschehen war, ließ der Inquisitor unverzüglich den Denunzianten selbst auf die vier Evangelien etc. wie oben schwören, daß er bezüglich dessen, was er durch Denunzierung ausgesagt hatte, die Wahrheit gesagt habe, und fragte ebendenselben, woher und auf welche Weise er das, was er denunziert, erfahren hätte oder Verdacht hegte, daß es wahr sei. Er antwortete, daß er es gesehen oder gehört hätte. Er fragte, wo er es gesehen oder wo er es gehört hätte, und er sagte, an dem und dem Tage des und des Monats des und des Jahres in dem und dem Orte. Er fragte, wie oft er es gesehen oder gehört hätte etc.; und es sollen, wie gesagt ist, Artikel formuliert und alles zu den Prozeß(akten) gelegt
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/430&oldid=- (Version vom 1.8.2018)