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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Richter stelle jedoch den Streit nicht in der Weise in den Hintergrund, daß notwendige Beweise nicht zugelassen würden. Daß aber die Vorladung und eidliche Bezeugung, die Aussage geschehe nicht aus Ränkesucht, sondern um die Wahrheit zu sagen, damit die Wahrheit nicht verborgen bleibe, nicht ausgeschlossen werden, wollen wir durch Übertragung dieses verstanden wissen.“ So weit dort.

Weil nun ein Prozeß, wie man oben gesehen hat, in dreifacher Weise anzufangen ist, nämlich entweder auf Veranlassung eines Anklägers oder um des Eifers eines Denunzianten willen, oder wegen des Geschreis des sich darum kümmernden Geredes, und weil der Richter einen Prozeß, der auf Betreiben der Anklagepartei geführt wird, in dieser (Hexen-)Materie nicht annehmen soll, da die Werke der Hexen mit Hilfe der Dämonen verborgen gehalten werden und der Ankläger nicht wie in anderen Kriminalfällen mit der Evidenz der Tat vorgehen und sich verteidigen kann, so muß er im Gegenteil dem Ankläger raten, das Wort der Anklage zurückzunehmen und das der Denunzierung zu hinterlegen; und zwar wegen der schwersten Gefahr für den Ankläger. Daher (ist) nach der zweiten Weise, die auch gebräuchlich ist, und ähnlich nach der dritten (vorzugehen), in denen man auch nicht auf Betreiben einer Partei vorgeht.

Es ist zu bemerken, daß, weil im Vorhergehenden gesagt ist, der Richter müsse den Denunzianten besonders fragen, wer in dem und dem Falle Mitwisser von ihm sei und etwas wissen könnte, der Richter deshalb jene als Zeugen vorladen läßt, die der Denunziant angegeben hat und die mehr in der Sache zu wissen scheinen. Der Schreiber wird den Prozeß fortsetzen, indem er folgendermaßen schreibt: „Nach welchem beachtend, daß das ihm denunzierte, vorgenannte Ketzerische seiner Natur nach

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 47. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/441&oldid=- (Version vom 1.8.2018)