Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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Hexen sogleich wegen ihrer Taten in irgend einem Dorfe oder einer Stadt in üblen Ruf kommen, auch die Indizien der Tat vor Augen liegen, nämlich in Gestalt der behexten Kinder oder der Haustiere, die öfters infiziert oder der Milch beraubt werden; auch die Zahl der Zeugen eingetragen ist – mögen es auch singuläre sein, indem z. B. der eine ausgesagt hat, sie habe ihm das Kind behext, der andere aber, das Vieh, der dritte über ihre Bescholtenheit ausgesagt hat, und so von den anderen, so stimmen sie doch in der Substanz der Tat überein, nämlich in den Behexungen, und daß sie als Hexe verdächtig sei; und mögen auch diese Zeugen zur Verurteilung ohne Vorhandensein von Bescholtenheit oder auch mit Vorhandensein von Bescholtenheit nicht genügen, wie oben in der dritten Frage berührt worden ist, so könnte (die Angeklagte) doch samt den Indizien der Tat, auf Grund dieser drei Stücke zugleich zwar nicht als stark oder heftig verdächtig erachtet werden, über welche Verdachtsformen weiter unten eine Erklärung gegeben werden wird, aber doch als offenkundig in der Ketzerei der Hexen ertappt erachtet werden, wenn nämlich geeignete, d. h. nicht aus Feindschaft aussagende) und an Zahl genügende, z. B. sechs, acht, oder zehn, vereidigt zusammenträfen, und folglich müßte sie den Strafen im c. ad abolendam, § praesenti, de haeret. unterliegen, auch c. excommunicamus II; und zwar ob sie das Verbrechen gestanden hat oder nicht. Das wird so bewiesen.
Wenn nämlich gesagt worden ist, daß, wenn alle drei vorgenannten Stücke zusammentreffen, (die Angeklagte) dann für offenkundig in der Ketzerei der Hexen ertappt erachtet werden muß, so ist das nicht so zu verstehen, daß notwendigerweise alle drei zusammentreffen müßten; sondern (die Angeklagte) wird (als ertappt) nachgewiesen nach dem argumentum a fortiori in dieser Weise: Ein
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/449&oldid=- (Version vom 1.8.2018)