Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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der Weise, daß die Gewohnheit des Landes gewahrt werde. Sie schließen, daß, wenn sie vielleicht keinen vornehmen Bürgen haben könnte und fluchtverdächtig wäre, sie dann im Gefängnis festgehalten werde; und zwar scheint diese (Ansicht) die vernünftigere, so jedoch, daß dabei die gehörige Weise gewahrt bleibt, die in dreierlei besteht: erstens, daß ihr Haus, so weit es möglich ist, unten und oben, in allen Winkeln, Löchern und Schreinen durchsucht werde; und wenn es eine berüchtigte Hexe ist, dann wird man ohne Zweifel verschiedene (Hexen-) Werkzeuge finden, falls sie sie nicht vorher versteckt hat, so wie oben erwähnt ist; zweitens, daß, wenn sie eine Magd oder Gefährtinnen hat, auch sie einzeln eingesperrt wird oder werden, auch wenn sie nicht angezeigt sind: es wird angenommen, daß ihr gewisse Geheimnisse jener Angezeigten nicht verborgen sind; drittens, daß ihr bei der Verhaftung, wenn sie im eigenen Hause verhaftet wird, keine Zeit gelassen wird, in die Kammer zu treten, darum weil sie dann zur Erlangung der Verschwiegenheit gewisse Hexenmittel zu nehmen und bei sich zu tragen pflegen.
Mit Bezug darauf erhebt sich der Zweifel, ob die Art, Hexen zu verhaften, erlaubt sei, die von manchen beobachtet wird, wobei sie plötzlich von den Dienern von der Erde hochgehoben und in einem Korbe oder an den Schultern weggetragen wird, damit sie die Erde nicht weiter berühre. Es kann nach der Ansicht der Kanonisten und gewisser Theologen geantwortet werden, daß es in dreifacher Hinsicht erlaubt ist: erstens, weil, wie in der einleitenden Frage dieses dritten Teiles sich ergeben hat, dies die Ansicht sehr vieler, ja sogar solcher Gelehrter wie Hostiensis und Goffredus ist, deren Aussagen niemand zu verwerfen wagt; daß es erlaubt ist Eitles mit Eitlem zu zerstoßen. Die Erfahrung
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/453&oldid=- (Version vom 1.8.2018)