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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Wunden infolge der Zwistigkeiten und Zänkereien zugefügt wären, dann möge ein vorsichtiger Richter mit seinen Beisitzern erörtern, ob auf Seite der Angezeigten die Feindschaft schwerer ins Gewicht falle oder auf Seite des Angebers, z. B. weil der Gatte oder die Freunde der Angezeigten andere auf Seite des Angebers ungerechterweise unterdrückt haben. Dann freilich, wenn keine Indizien der Tat in (Gestalt von) behexten Kindern, Vieh oder (erwachsenen) Menschen vorhanden sind, noch auch andere Zeugen vorhanden sind oder auch an öffentlicher Bescholtenheit sie nicht leidet, dann wird angenommen, daß (der betreffende Zeuge) vom Standpunkt der Rache aus gegen sie ausgesagt hat; die Angezeigte ist gänzlich loszusprechen und freizulassen unter der gebührenden Kautel, sich nicht rächen zu wollen etc., wie es Sitte bei Gericht ist.

Aber es wird gefragt: Katharine hat ein behextes Kind oder sie selber ist für sich behext oder sie hat am Vieh sehr viel Schaden erlitten; sie hat Verdacht auf jene, deren Gatte oder Blutsverwandte früher ungerechterweise ihren Gatten oder Blutsverwandten in öffentlicher Gerichtsverhandlung unterdrückt haben. Da hier auf Seiten des Angebers eine doppelte Feindschaft besteht, weil (Zeugin) Feindschaft hegt hinsichtlich der angetanen Behexung und hinsichtlich der ihrem Gatten oder Blutsverwandten ungerechterweise zugefügten Beschimpfung, ist da ihre Aussage zurückzuweisen oder nicht? Auf der einen Seite scheint es allerdings, ja, weil Feindschaft dabei ist; auf der anderen, nein, weil (die Zeugin) Indizien der Tat vorbringt. Es wird geantwortet: In dem Falle, da keine anderen Angeber vorhanden sind, noch auch öffentliche Bescholtenheit gegen die Angezeigte wirkt, dann tritt man nicht ihrer Aussage allein bei, sondern weist sie zurück; die Angezeigte jedoch wird dadurch

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/464&oldid=- (Version vom 1.8.2018)