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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Die dritte Art ist die, welche auch oben im fünften Kapitel berührt worden ist. Wenn nämlich der Angezeigte verhört wird, soll er am Ende des zweiten Verhörs, bevor er Verteidigungen verlangt und ihm ein Advokat bestellt wird, gefragt werden, ob er glaube, er habe Todfeinde, die mit Hintansetzung aller Gottesfurcht ihm fälschlich den Schandfleck der Hexenketzerei anhefteten. Nicht gefaßt und vorbereitet, und da er die Bezeugungen der Angeber nicht gesehen hat, antwortet er dann vielleicht, er glaube nicht, solche Feinde zu haben; oder wenn er sagt, ich glaube welche zu haben, dann nennt er sie; und sie werden aufgeschrieben, und auch der Grund der Feindschaft, damit der Richter nachher um so sicherer nachzusehen imstande ist, nachdem eine Kopie des Prozesses und die Namen gesondert übergeben worden sind, nach den Weisen wie oben.

Die vierte Art besteht darin, daß (der Angeklagte) wiederum am Ende des zweiten Verhöres oder Geständnisses, von dem in der sechsten Frage bei dem zweiten Verhör (die Rede ist), bevor ihm Verteidigungen gewährt werden, betreffs der Zeugen, welche schwer gegen ihn ausgesagt haben, auf diese Weise befragt wird: „Kennst du den und den?“ wobei man einen von den Zeugen nennt, der schwere Aussagen gemacht hat; und dann wird sie sagen: „Ja!“ oder „Nein.“ Wenn sie „nein“ sagt, dann wird sie ihn später, wenn man ihr Verteidigungen und einen Advokaten gewährt, nicht als ihren Todfeind hinstellen können, indem sie früher unter Eid das Gegenteil ausgesagt hat, nämlich ihn nicht zu kennen. Wenn sie aber ja sagt, dann soll sie gefragt werden, ob sie weiß oder gehört hat, daß er oder sie selbst etwas gegen den Glauben ausgeführt hat, wie es Hexen gewöhnt sind. Wenn sie ja sagt, ‚er hat das und das getan‘, soll sie gefragt werden, ob er ihr Freund oder Feind

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 76. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/470&oldid=- (Version vom 1.8.2018)