Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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Zeugen vorliegen. Diese fünfte Art wird als allgemein gebräuchlich angewendet, und in der Tat finden die Hexen schnell aus der Kopie des Prozesses die Männer oder Frauen heraus, die gegen sie ausgesagt haben; und weil sehr selten in einer solchen Sache eine Todfeindschaft gefunden wird, außer der, welche aus ihren bösen Werken hervorgeht, so hat sich der Richter mit Leichtigkeit nach den vorgenannten Arten zu entschließen. Man beachte auch, daß die Angeber häufiger sich persönlich den Hexen zu zeigen und ihnen ins Gesicht zu schleudern wünschen, was ihnen durch Behexungen angetan ist.
Es gibt auch noch eine andere und letzte Art, zu welcher der Richter schließlich zurückkommen kann, wenn die vorgenannten Arten vielleicht von manchen für listig und mit Verschlagenheit angewendet beurteilt werden sollten; besonders die vier ersten. Zur völligen Genugtuung und Beruhigung skrupulöser Geister also und damit dem Richter kein Vorwurf gemacht werde, beachte er, daß, nachdem er auf die vorhergehenden Arten erfahren hat, daß zwischen dem Angezeigten und dem Angeber keine Todfeindschaft besteht, er jedoch dies nach dem Rate der anderen Beisitzer zu dem Ende erschließen will, daß ihm kein Vorwurf gemacht wird, er Folgendes tun möge. Er gebe dem Angezeigten oder dessen Advokaten eine Kopie des Prozesses, jedoch mit Unterdrückung der Namen der Angeber und Anzeiger; und weil er bei der Verteidigung sagt, er habe Todfeinde, und vielleicht verschiedene Gründe der Feindschaft angibt, mögen sie es tatsächlich sein oder nicht, so bringt doch der Richter einen Rat erfahrener Männer jedweder Fakultät (Befähigung) zusammen, wenn er sie bequem haben kann, oder zum mindesten aus vorsichtigen und ehrenwerten Personen jeder Art, weil er dazu nach dem
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 78. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/472&oldid=- (Version vom 1.8.2018)