Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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auch erreichten, daß ein solcher Richter oder die anderen, seine Beisitzer, in ihren Herzen so entfremdet wurden, daß sie allen Unwillen, wenn sie welchen gehabt hatten, verloren und sie selbst auf keine Weise zu belästigen unternahmen, sondern sie frei weggehen ließen. Wer es weiß und erfahren hat, legt ein wahres Zeugnis ab. O wenn sie doch derlei nicht bewirken könnten!
Die Richter mögen solche Winke und Mittel nicht geringschätzen, da ihnen die Geringachtung derartiger (Belehrungen) nach so ernsten Ermahnungen zur ewigen Verdammnis ausschlagen wird, nach dem Worte des Heilandes: „Wenn ich nicht gekommen wäre und zu ihnen geredet hätte, hätten sie die Sünde nicht; jetzt aber haben sie keine Entschuldigung für die Sünde.“ Sie mögen sich also mit den vorerwähnten (Mitteln) auf Grund der Einrichtung der Kirche schützen, und wenn es bequem geschehen kann, werde sie von hinten hereingeführt, indem sie den Richtern und Beisitzern den Rücken zudreht; und nicht nur in diesem Akte, sondern auch in allen vorhergehenden und folgenden schütze man sich mit dem Zeichen des Kreuzes und greife mannhaft an, wodurch die Kräfte der alten Schlange mit Gottes Hilfe gebrochen werden. Es möge das auch niemand für etwas Abergläubiges ansehen, daß sie rückwärts hereingebracht werden soll, da die Kanonisten, wie oft berührt worden ist, zur Behebung und Hinderung der Behexungen noch Größeres zulassen und sagen, Eitles mit Eitlem zu zerstoßen sei immer erlaubt.
Als dritte Vorsichtsmaßregel im gegenwärtigen elften Akte ist zu beobachten, daß die Haare von jedem Teile des Körpers abrasiert werden; und dabei gilt derselbe Grund, wie oben für das Ausziehen der Kleider. Sie haben nämlich bisweilen zur (Erzielung der) Hexenkunst der Verschwiegenheit irgend welche abergläubige
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 93. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/487&oldid=- (Version vom 1.8.2018)