Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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nicht verdächtige (Männer zu ihr) hineinkommen, die sich auch häufig über verschiedene Dinge von dem, was sie angeht, mit ihr unterhalten und endlich im Vertrauen raten sollen, sie möchte die Wahrheit gestehen, wobei sie ihr versprechen, daß der Richter ihr Gnade angedeihen lassen werde und sie gleichsam Vermittler sein wollen. Zu diesem Ende soll der Richter eintreten und ihr versprechen, Gnade walten zu lassen, wobei er entweder an sie oder aber an das Gemeinwesen denkt, zu dessen Erhaltung alles, was geschieht, dankenswert ist. Wenn er ihr aber bezüglich des Lebens Versprechungen macht, was oben in der vierzehnten Frage über die drei Weisen berührt worden ist, so werden die Einzelheiten vom Notar aufgeschrieben, und zwar unter welcher Form und Absicht der Worte die Gnade versprochen worden ist. Und wenn die Angezeigte auf diese Weise um Gnade gebeten und Tatsachen enthüllt hat, sollen allgemeine Redensarten gemacht werden, (wie z. B.) es werde ihr mehr werden als sie selbst erbeten habe; zu dem Ende, daß sie mit größerer Vertrauensseligkeit rede.
Die zweite Vorsichtsmaßregel in diesem Akte ist, daß, wenn sie die Wahrheit durchaus nicht hat entdecken wollen, der Richter ihre Mitschuldigen ohne ihr Wissen verhört, und wenn sie etwas derartiges ausgesagt haben, wodurch sie überführt werden könnte, so lege der Richter das vor und untersuche eifrig wegen der einzelnen Punkte. Zu demselben Zwecke sollen ihr die Werkzeuge oder Salben und Büchsen, die sich etwa im Hause gefunden haben sollten, gezeigt (und sie gefragt) werden, wozu sie sie gebraucht habe etc.
Die dritte Vorsichtsmaßregel: Wenn sie immer noch in ihrer Verstocktheit verharrt und er ihre Mitschuldigen verhört hat, die gegen und nicht für sie ausgesagt haben, oder auch wenn er dies nicht getan hat, dann besorge er
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/495&oldid=- (Version vom 8.9.2022)