Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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einen anderen, vertrauenswürdigen Mann, von dem er weiß, daß er der in Haft Gehaltenen nicht unangenehm ist, sondern gleichsam ihr Freund und Gönner, der an irgend einem Spätabend bei der Hexe eintritt, die Gespräche hinzieht und schließlich, wenn er nicht zu den Mitschuldigen gehört, vorgibt, es sei viel zu spät zur Rückkehr, und im Gefängnis bei ihr bleibt, wo sie dann in der Nacht in gleicher Weise miteinander sprechen. Wenn er aber zu den Mitschuldigen gehört, dann besprechen sie sich auch unter Essen und Trinken über die begangenen Dinge; und dann sei angeordnet, daß außerhalb des Gefängnisses an einer geeigneten Stelle Aufpasser stehen, die sie aushorchen und ihre Worte sammeln; und wenn es nötig sein sollte, sei ein Schreiber bei ihnen.
Die vierte Vorsichtsmaßregel besteht darin, daß, wenn sie beginnt, die Wahrheit zu sagen, der Richter auf keinen Fall die Entgegennahme ihres Bekenntnisses halbiert, selbst mitten in der Nacht, sondern so viel er kann damit fortfährt; und wenn es am Tage geschieht, so kümmere er sich darum, wenn er das Frühstück oder das Mittagsbrot hinausschieben muß, sondern bleibe dabei, bis sie die Wahrheit gesagt hat, wenigstens in den Hauptsachen. Denn durch die Teilungen und Unterbrechungen hat es sich häufiger gezeigt, daß sie zum Leugnen zurückkehren und die Wahrheit nicht enthüllen, welche sie zu entdecken begonnen hatten, nach Abhaltung einer gar schlechten Beratung.
Der Richter beachte auch, daß er nach dem Geständnis der Menschen oder Tieren angetanen Schädigungen nachforsche, seit wie viel Jahren sie einen Incubus-Dämon gehabt und seit wie langer Zeit sie den Glauben abgeleugnet habe, weil sie ebenso auf jeden Fall auch am Ende darüber zu befragen sind, wie sie über diese Punkte
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 102. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/496&oldid=- (Version vom 8.9.2022)