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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/497

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

niemals ein Geständnis ablegen, wenn sie nicht erst das andere gestanden haben.

Die fünfte Vorsichtsmaßregel: Wenn alles Vorgenannte versagt, dann werde sie, wenn es geschehen kann, nach einer Zitadelle gebracht, und wenn sie dort einige Tage zur Bewachung überwiesen ist, stelle sich der Kastellan, als wollte er nach fernen Gegenden reisen, und inzwischen sollen einige Freunde oder auch ehrbare Frauen sie besuchen und ihr versprechen, sie wollten sie gänzlich frei abziehen lassen, wenn sie sie nur über gewisse Experimente belehren wollte. Der Richter beachte, daß sie sehr oft auf diese Weise gestanden haben und überführt worden sind. Ganz kürzlich ward eine Hexe in der Diözese Straßburg, nahe bei der Stadt Schlettstadt, im Schlosse Königsheim festgehalten, die durch keine Folterungen und peinlichen Verhöre dazu gebracht werden konnte, ihr Verbrechen zu gestehen. Endlich, als der Kastellan die oben erwähnte Weise befolgte, der freilich im Schlosse anwesend war, während ihn die Hexe jedoch abwesend wähnte, traten drei Freunde bei ihr ein und versprachen ihr freie Loslassung, wenn sie sie nur über gewisse Experimente belehrte. Wiewohl sie es beim ersten Male abschlug und ihnen vorwarf, daß sie hinterlistig mit ihr umgingen, fragte sie doch endlich, worüber sie belehrt sein wollten. Da sagte der eine, über die Erregung von Hagelschlag, der andere über fleischliche Taten; und als sie schließlich jenen über den Hagel belehren wollte und die Hexe, nachdem eine mit Wasser gefüllte Schüssel herbeigebracht worden war, sich angeschickt hatte, daß sie mit dem Finger das Wasser ein wenig umrührte, und sie selbst gewisse Worte ausgestoßen hatte, erfüllte den Ort, den der Neugierige genannt hatte, nämlich den am Schlosse anliegenden Wald, ein solcher Sturm und Hagel, wie es seit vielen Jahren nicht gesehen worden war.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/497&oldid=- (Version vom 8.9.2022)