Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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ist, heißt im Gesetz leichter Verdacht. So steht es im c. accusatus, de haeret. l. VI am Anfang, wo es heißt: „Wenn aber jener Verdacht leicht und mäßig gewesen ist, so ist zwar (der Angeklagte) infolge dessen schwer zu bestrafen, aber er darf nicht mit der Strafe derer bestraft werden, die in die Ketzerei zurückverfallen sind; und zwar heißt dieser Verdacht deshalb mäßig oder leicht, einmal weil er durch eine mäßige und leichte Verteidigung behoben wird, und dann, weil er aus mäßigen und leichten Vermutungen entsteht. Daher heißt er mäßig nach den mäßigen Indizien, und er heißt leicht von den leichten Vermutungen“; wenn nämlich z. B. bei einfacher Ketzerei bezüglich des Glaubens sich manche finden, welche heimliche Konventikel abhalten oder in der Lebensführung oder in den Sitten von dem allgemeinen Brauche der Gläubigen abweichen, wie sich aus c. excommunicamus, I, extra de haeret. betreffs der Ketzerei der Hexen ergibt; in ähnlicher Weise, wenn die Konventikel an den Angarien oder besonders heiligen Zeiten des Jahres auf den Feldern oder in Wäldern, sei es bei Tage, sei es bei Nacht, zusammenkommen, oder gewisse (Frauen) sich abgesondert finden, die entweder die Gottesdienste zu den gewöhnlichen Zeiten oder in den gewöhnlichen Weisen nicht besuchen, oder mit verdächtigen Hexen geheimen Umgang pflegen. Solche werden nämlich zum mindesten für der Ketzerei leicht verdächtig gehalten, darum weil derartige Ketzer anerkanntermaßen derlei häufig tun. Von diesem leichten Verdachte steht auch geschrieben c. de haeret. l. II am Ende, wo es heißt: „Unter dem Worte ‚Ketzer‘ werden diejenigen befaßt und müssen den gegen solche gefällten Urteilen unterliegen, die auch nur auf grund eines leichten Argumentes ertappt worden sind, wie sie vom Urteil und Pfade der katholischen Religion abwichen“; und zu dieser Ansicht stimmt Hostiensis
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 116. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/510&oldid=- (Version vom 8.9.2022)