Zum Inhalt springen

Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/511

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

in seiner Summa, tit. de praesumptione, im Schlußparagraphen, wo er sagt: „Es ist zu beachten, daß, obschon Ketzer (schon) auf grund eines leichten Argumentes entlarvt werden, nämlich mit Bezug darauf, daß sie für verdächtig gehalten werden, sie doch nicht wie Ketzer zu halten sind“, was er mit dem Vorhergehenden beweist.

Der zweite Verdacht, welcher der große ist, heißt im Gesetz gewaltig (vehemens) oder stark; über ihn steht wiederum folgendermaßen in dem zitierten c. accusatus, am Anfang: „(Es wird jemand) der Ketzerei angeklagt oder verdächtigt, gegen den wegen dieses Verbrchens [sic! Verbrechens] ein großer und gewaltiger Verdacht entstanden war“ etc. Dort steht nämlich diese Verbindung (groß und gewaltig), und zwar wird sie nicht kopulativ, sondern als Erläuterung aufgefaßt, wie Johannes Andreä ebendort anmerkt. Gewaltig aber ist dasselbe wie stark, wie Archidiaconus sagt, zu dem angezogenen c. accusatus und zu dem Worte ‚gewaltig‘ (vehemens); wie Papias und Hugitio sagen, daß gewaltig dasselbe ist wie stark oder groß. Er zitiert auch Gregorius, Moralia I: „Ein gewaltiger Wind brach los“, weshalb wir sagen, jemand habe gewaltiges Glück, wenn er Erfolg hat. So weit dort. Folglich heißt großer Verdacht gewaltig oder stark, und wird so benannt, weil er nur durch gewaltige und starke Verteidigungen zurückgewiesen wird, und auch weil er aus großen, gewaltigen und starken Vermutungen, Argumenten und Indizien hervorgeht; z. B. wenn bei einfacher Ketzerei sich manche finden, die diejenigen, welche sie als Ketzer kennen, verbergen, ihnen ihre Gunst zuwenden, sich ihnen zugesellen, sie besuchen, ihnen Geschenke anbieten, sie aufnehmen, verteidigen und ähnliches ausführen. Solche nämlich sind der Ketzerei heftig verdächtig; und in ähnlicher Weise werden sie bezüglich der Hexenketzerei erkannt, darum daß Verdacht

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 117. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/511&oldid=- (Version vom 8.9.2022)