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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Nachdem aber die vorgenannte Abschwörung erfolgt ist, soll ihn der Richter wie oben darauf aufmerksam machen, daß er nicht durch Rückfall in die Strafe der Rückfälligen verfalle.

Der Notar achte darauf, in das Protokoll zu setzen, wie die und die Abschwörung durch den und den als einen der Ketzerei heftig Verdächtigen erfolgt ist, zu dem Ende, daß, wenn er rückfällig wird, man weiß, wie der Betreffende mit der Rückfälligen gebührenden Strafe zu bestrafen ist. Nachdem dies vollbracht ist, soll das Urteil oder die Pönitenz in folgender Weise gefällt werden:

„Wir N. N., Bischof der und der Stadt, und – falls er dabei ist, Bruder N. N., als Inquisitor der ketzerischen Verkehrtheit in den der Hoheit des und des Herrn untertanen Ländern vom heiligen apostolischen Stuhle besonders abgeordnet, in Beachtung, daß du N. N., von dem und dem Orte der und der Diözese, das und das und das und das (es werde namhaft gemacht!) begangen hast, wie es für uns nach sorgfältiger Erörterung der Werte des Prozesses gesetzmäßig feststeht, um dessentwillen wir dich verdientermaßen für der und der ketzerischen Verkehrtheit heftig verdächtig halten und dich als so verdächtig entsprechend dem großen Rate der im Recht Erfahrenen und unter Fürsprache der Gerechtigkeit haben abschwören lassen; damit du aber für die Zukunft vorsichtiger gemacht und nicht zu geneigt werdest, ähnliches zu vollbringen, und damit die Verbrechen nicht unbestraft bleiben, daß du den übrigen Delinquenten zum Beispiel dienst, verurteilen oder vielmehr büßen wir dich persönlich in unserer Gegenwart erschienenen N. N. in der Form, die folgt, nach dem in und über diesem mit vielen, großen, im Recht erfahrenen Männern, auch Magistern oder Doktoren in der theologischen Fakultät, abgehaltenen reifen und gut verdauten Rate, indem wir Gott allein und die

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 145. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/539&oldid=- (Version vom 1.8.2018)