Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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müssen, für sich sowohl als auch durch andere zu bewirken, daß der Rückfällige bereut und zum katholischen Glauben sich bekenne, so sollen sie doch, nachdem er bereut hat und im Rate beschlossen worden ist, daß, wenn er auch bereut, er nichtsdestoweniger in Wahrheit rückfällig und als solcher dem weltlichen Arme zu übergeben ist, selber persönlich es ihm nicht kundtun, daß er mit einem solchen Urteilsspruch zu büßen ist. Denn das Gesicht des Richters schreckt den zu Verurteilenden, und jenes Worte bewegen den zu Büßenden eher zur Unbußfertigkeit als zur Geduld; und daher sollen sie ihn weder von da an noch vor dem Urteilsspruche noch nachher vorführen lassen, daß er nicht gegen sie im Herzen erregt werde, wovor man sich in einem solchen Falle, wo es sich um Leben und Tod handelt, besonders sorgfältig hüten muß. Man schicke vielmehr, wie gesagt ist, einige rechtschaffene Männer zu ihm, besonders fromme oder Kleriker, die ihm nicht unangenehm, sondern angenehm sind, die ihm das bevorstehende Urteil und den über ihn zu verhängenden Tod anzeigen, ihn im Glauben bestärken, zur Geduld ermahnen und nach (Fällung) des Urteils sich zu ihm gesellen, ihn trösten, mit ihm beten und von ihm nicht weggehen, bis er den Geist seinem Schöpfer zurückgegeben hat. Sie seien also vorsichtig und gewarnt, daß sie nichts tun oder sagen, um dessentwillen der Rückfällige mit dem Tode zuvorkommt, so daß sie selbst unrichtig werden und von dort, von wo sie ein Verdienst hätten wegnehmen sollen, mit sich Strafe und gleichermaßen Schuld wegtragen.
Es ist auch zu erwägen, daß solche Urteile auf Auslieferung jemandes an den weltlichen Gerichtshof nicht an einem festlichen oder heiligen Tage noch auch in der Kirche, sondern außerhalb (dieser) auf irgend einem
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 173. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/567&oldid=- (Version vom 8.9.2022)