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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer


„Wir N. N., durch die göttliche Barmherzigkeit Bischof der und der Stadt; oder Richter in den Ländern des und des Herrn, in Beachtung, daß du N. N. von dem und dem Orte der und der Diözese, uns oder N. N., unseren Vorgängern, wegen ketzerischer Verkehrtheiten angezeigt worden bist (— sie werden namhaft gemacht —), in welchen du, wie gesetzmäßig in Erfahrung gebracht worden ist, durch eigenes Geständnis an Gerichtsstätte und durch glaubwürdige Zeugen(aussagen) ertappt worden bist; und daß du in ihnen so und so lange Zeit (— es werde gesagt, wie es gewesen ist —) mit verhärtetem Gemüte verharrt hattest, aber später, einem gesunden Rate anhangend, jene Ketzereien öffentlich an dem und dem Orte in der gewohnten Form der Kirche abgeschworen hast, weshalb der vorgenannte Bischof und Richter in dem Glauben, du habest in Wahrheit von den vorgebrachten Irrtümern abgelassen und seist katholisch glaubend zu dem Schoße der Kirche herbeigeflogen, dir die Wohltat der Absolution zuerteilt haben, indem sie dich von dem Spruche der Exkommunikation, mit dem du früher gebunden gehalten wurdest, lösten, wenn du nur mit aufrichtigem Herzen und nicht geheucheltem Glauben bekehrt wärest zur Einheit der heiligen Kirche, wobei sie dir eine heilsame Pönitenz auferlegten und dich zur Barmherzigkeit wieder aufnahmen, weil die heilige Kirche Gottes ihren Schoß dem Zurückkehrenden nicht verschließt. Aber nach allem Vorgenannten bist du bei uns angezeigt worden, was wir mit Mißfallen vernommen haben, daß du wiederum in die verfluchten Ketzereien verfallen bist, die du vorher öffentlich abgeschworen hattest; oder daß du gegen die vorvermerkte Abschwörung das und das zum Schaden deiner Seele begangen hast (— es werde namhaft gemacht —); und wiewohl von Mißfallen

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 178. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/572&oldid=- (Version vom 8.9.2022)