Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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beigemessen, wenn nicht jene Bescholtenheit auf grund anderer Umstände verschlimmert wird, und der Fall dann in die dritte, gleich folgende Art gehören würde — deshalb dann die kanonische Reinigung aufzuerlegen ist[1]; und zwar soll mit dem Urteilsspruche vorgegangen werden, der in der zweiten Art, einen Glaubensprozeß abzuschließen, bei der zweiundzwanzigsten Frage enthalten ist. Wenn der bürgerliche Richter bestimmt hat, daß diese Reinigung vor dem Bischof in feierlicher Weise geschieht, zu dem Zwecke, daß, wenn (Delinquent) dabei versagt, er dann durch den geistlichen und weltlichen Richter zum Beispiel für andere mit einem um so strengeren Urteile bestraft werde, so ist das wohlgetan. Wenn er aber (die Reinigung) für sich ausführen lassen will, befehle er, daß jener zehn oder zwanzig Reinigungshelfer seines Standes habe, und gehe vor, wie es in der zweiten Art, über solche (Delinquenten) das Urteil zu fällen, berührt worden ist; ausgenommen, wenn er zu exkommunizieren ist, weil er dann zum Ordinarius selbst Rekurs zu nehmen habe; und das würde eintreten, wenn er sich nicht reinigen wollte.
Die dritte Art tritt bei einem solchen Angezeigten ein, wenn er zwar nicht durch eigenes Geständnis, noch durch gesetzmäßige Vorführung von Zeugen, noch durch Evidenz der Tat überführt wird, noch auch Indizien bezüglich irgend einer Tat vorhanden sind, worin er von den anderen Einwohnern des Dorfes oder der Stadt bemerkt worden wäre, außer daß die Bescholtenheit allein bei ihnen gewirkt hat: aber die Bescholtenheit infolge der Aussage der festgenommenen Hexe verschlimmert wird,
weil sie z. B. behauptet hat, jener oder jene sei in allem
- ↑ Das fällt gänzlich aus der Konstruktion, indem zudem weiter oben stehenden Subjekt „der Richter“ der Nachsatz fehlt.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 200. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/594&oldid=- (Version vom 14.9.2022)