Seite:JN Becker - Beschreibung meiner Reise 1799.pdf/323

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Dem dritten Senat ward nun der zweite adjungirt. GLOBIG [1] bekam das Referat und FAHNENBERG [2] das Correferat. Jener sprach für und dieser gegen den Fürsten. Majora erklärten sich, dass man den Fürsten unter Vormundschaft setzen müsste. Diess geschah am 29 Nov. 1792 und bald darauf ward die Manutenenz und die Vollziehung des Erkenntnisses den beiden Garants und dem Könige von Preussen aufgetragen.

Der Fürst wollte sich dem Erkenntnisse nicht fügen, kam bei’m Kammergerichte mit einem Restitutionsgesuch ein und drang auf den effectum suspensivum. Diess Gesuch ward aber auch durch die Mehrheit der Stimmen verworfen.

  1. HANS ERNST von GLOBIG, seit 1789 von Sachsen präsentirter Assessor, einer der wackersten Männer am Kammergerichte zu Wetzlar. Als Schriftsteller hat er sich durch einige Abhandlungen über die peinliche Gesetzgebung bekannt gemacht.
  2. EGID IOSEF KARL Freiherr von FAHNENBERG, seit 1795 östreichischer Direktorial- und Komitial-Gesandter zu Regensburg. Im Herbst 1795 hörte ich in Wetzlar ziemlich laut von einer Justizverkaufs-Geschichte in der Neuwieder Sache sprechen, bei der FAHNENBERG auch genannt ward. Wer aber den Mann kennt, ist überzeugt, dass er wohl mit NETTELBLA’EN als Gelehrter, nicht aber in Rücksicht seines moralischen Characters mit diesem schändlichen Justiz-Verkäufer verglichen werden kann.