Seite:Johann Nikolaus Schwendlers zuverlässiger Bericht von der gegenwärtigen Verfassung der Universität Marburg.pdf/11

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Aus Nieder-Sachsen, und zwar aus Hamburg: Joh. Oldendorp, welcher wegen seiner Schriften, und darinne in vielen Stücken verbesserten Jurisprudenz in sonderbarem Ansehen stunde.

Aus Westphalen: Joh. Göddäus, der durch seine Juristische Wercke so bekannt ist, als sein Landsmann, Herrmann von dem Busch, oder Buschius, einer der besten Poeten seiner Zeit, ein guter Historicus und auch von allen Hauptwissenschaften erfahrner Mann.

Aus Frießland: Regn. Sixtinus, ein Rechtslehrer.

Aus Geldern: Gerhard, ein Historienschreiber.

Aus Holland: Just. Velsius, ein Medicus.

Aus Brabant: Pet. Plateanus, ein Sittenlehrer.

Aus Flandern: Andr. Gerh. Hyperius, ein grosser Redner und Gottesgelehrter. etc.

Von dasigen Lehrern im 17. und 18. Jahrhundert Dieses sind nur die fürnehmste von den auswärtigen, welche nebst dem weltberühmten Juristen Herm Vulteius, und so vielen andern Heßischen Gelehrten im 16. Jahrhundert der hiesigen Universität als berühmte Lehrer fürgestanden. Nun wäre es zwar nicht schwer, auch aus den beeden folgenden Jahrhunderten keine geringere Anzahl derselben aufzuführen. Denn ich dürfte z. E. aus demjenigen, worinne wir noch leben, statt aller solcher grossen Lichter nur eines Vicecanzlars von Waldschmidt, eines Geheimdenraths, Baron von Wolff, und eines Reichshofraths