Seite:Johann Nikolaus Schwendlers zuverlässiger Bericht von der gegenwärtigen Verfassung der Universität Marburg.pdf/26

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Der Herr Doctor Schröder, des vorgedachten Herrn Professors würdiger Sohn, welcher bisher als Lehrer der Morgenländischen Sprachen hier gestanden, ist wegen seiner ausnehmenden Geschicklichkeit in denselben erst kürtzlich zu gleicher Stelle nach Gröningen beruffen worden, und auch schon daselbst angelangt.

Der Herr Licentiat und Professor, Johann Rud. Ant. Piderit, ist nur vor kurtzem an des freywillig abgegangenen Herrn Professor Tilemanns Stelle gekommen, nachdem er schon vorher einige Zeit mit gutem Zugang Collegia gehalten, und darinne nicht nur ein herrliches Talent, sondern auch vielen Fleiß gezeigt hatte. Er ließt gemeiniglich über das Recht der Natur, ingleichen über des Herrn Baron von Wolffs Logic, Metaphysic und Moral, wobey er auch fleißig disputiret.

Privatdocenten. Ausser diesen öffentlichen Lehrern fehlt es auch hier nicht an Privatdocenten, welche jemehr und mehr sich hervor zu thun bemüht sind. Dahin gehören z. E.

Herr Licentiat Ihringk, der bisher über die Historiam et Antiquitates Iuris, Institutiones und Ius Germanicum gelesen, wie nicht weniger seit verwichenen Ostern auch die Reichshistorie und ein Disputatorium mit gutem Erfolg angefangen hat. Sein letzthin aus der Presse gekommenes Opusculum de indole remedii Restitutionis et foro instituendae actionis ex tabulis pacis Osnabr. habe in der Hoffnung, daß es Eurer Excellenz wohlgefallen werde, gleichfalls mit beygelegt.