Glieder einer solchen Kirche von dieser Act oder einiger darin enthaltenen Sache Gebrauch machen wollen, zu derselben Zeit, wenn sie sich darauf berufen, ein Certificat von einem demselben Ort nächst wohnenden Bischof oder Pastor unterzeichnet, aufweisen und über die in dem Certificat enthaltene Sachen und gehörige Ausfertigung desselben examinirt werden sollen. Wer nun nach seinem besten Wissen und Gewissen auf vorgemeldete Weise versichert, oder durch glaubwürdige Zeugen darthut, daß obbeschriebenes Certificat von einem solchen Bischof oder Pastor gehörig ausgeferdiget worden, und hiemit behauptet, daß er wirklich ein Glied der unter dem Namen Unitas Fratrum oder Vereinigte Brüder bekannten Kirche ist, der soll als ein wirkliches Glied besagter Kirche oder Gemeine erkannt, gehalten und davor angesehen werden, und zu dem Gebrauch dieser Act berechtiget seyn.
Ferner wird verordnet, daß, wenn iemand rechtmäßig überführt wird, daß er wissentlich, fälschlich und hinterlistiger Weise obbeschriebener massen angegeben und versichert, daß ein solches Certificat gehörig ausgefertigt worden, oder daß er ein Glied derselben Kirche sey, wenn in der That eine solche Versicherung unwahr ist, eine solche fälschlich versichernde und davon gehörig überführte Person unter eben dieselbe Leibes- und Geld-Strafen verfallen seyn soll, die nach den Rechten und Gesetzen dieses Reichs gegen wissentliche und hinterlistige Mein-Eidige verordnet sind.
Und damit man wissen möge, ob solche Bischöfe und Pastores, die solche Certificate unterzeichnen, von der unter dem Namen Unitas Fratrum oder Vereinigte Brüder bekannten Kirche sind, welche diese Act angehet; so wird ferner verordnet, daß der jedesmalige Advocatus besagter Kirche oder Gemeine der Vereinigten Brüder dem Commercien- und Colonien-Collegio ein in desselben Archiv aufzuhebendes Verzeichniß
David Cranz: Kurze Nachricht von der Kirche Unitas Fratrum. s.n., s.l. 1762, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kurze_Nachricht_von_der_Kirche_Unitas_Fratrum.djvu/63&oldid=- (Version vom 1.8.2018)