Seite:Kurze Topographie und Geschichte der Kreis-Stadt Rothenburg.djvu/41

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der that gefertigk. Wan ehr dasselbige gestehet, so wird das vrteil dorauff gestellet vnd dem Nachrichter dasselbige wirklich an ihme zu vollziehen anheim gestellet.“

Folget das Urtell.

„Dieweil du Adam Sehaus angehort, was der Edle ehrenveste vnd wohlbenambtte Adolph von Nostitz zum Gehege, gegen dir hott Notthpeinliche klage gethan, wie das du am vergangenen Sonntage Palmarum den 15. Marty eigenes Unmenschlichen gewalts freventliches vnd mutwillens wider Gottsehr, alle recht menschl. vernunfft vnd billigkeit als ein vorechter der heiligen zehn gebott wieder gemeinen Landfrieden vnd keyserlich gebott seinen trewen Diener mit Namen hans N. von Gis aus dem Lande Hessen, mit Deiner wehr gestochen, vom leben zum tode bracht und ermordet, so bald auf frischer That, ehe die that vbernechtiget, gefenglichen eingezogen worden bist in des Edlen gestrengen vndt ehrenvesten Fabian von Schönaiches auf Neusorge gerichte, vnd da heute mit dem Leichzeichen neben der klage solcher thatt vberzeuget wirst. Darauf erwenter von Nostitz gebetten dem befehl gottes nach dein blut hinwieder durch ordentl. Recht vergiessen zu lassen vnd du aber nichts dorwider einwenden kannst, erkennen wir Richter vnd geschwornen Scheppen das du Adam Sehaus oberurter Mishandlungk vnd todtschlags halben durch den klagenden anwalt vnd kleger vom leben zum tode mit dem schwert solt gerichtet werden, wollest also deine Seele dem lieben Gott befehlen. Wir wollen dir aus christlicher Liebe, vnschedlich vnserm Urtell, alle deine Sünde von Herzen gerne verzeihen vnd vergeben.“