Seite:Loos Sämtliche Schriften.pdf/409

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er schädigt dadurch seine hand; ein violinspieler darf einen spaten nicht in die hand nehmen, er schädigt dadurch seine hand. Viele geistige berufe machen zum schrebergärtner ungeeignet. Ich habe daher als chefarchitekt des siedlungsamtes der stadt Wien die forderung aufgestellt, daß nur derjenige ein haus besitzen darf, der jahre hindurch gezeigt hat, daß er imstande ist, einen garten zu bebauen. Denn dazu bereit sind alle, aber nur wenige bleiben bei der stange. Wer sich aber freiwillig über den achtstundentag hinaus verpflichtet, nahrung zu schaffen, dem soll die möglichkeit geboten werden, sich ein haus zu errichten. Er soll es nicht aus öffentlichen mitteln erhalten, weil es keine schmarotzer geben darf in der menschlichen gesellschaft. Ich bin der meinung, daß der gärtner wohl, wenn man die finanzfrage bereinigen helfen will, baugrund und boden mit hilfe öffentlichen geldes zu bekommen hat, aber das haus selbst erwerben muß. Dadurch werde ich freilich in kollision mit der sozialdemokratischen partei kommen, die keine hausherren züchten will, was mir aber vollkommen gleichgültig ist, denn ich bin kein parteimensch.

Überdies bin ich der meinung: Wenn es also zweierlei menschen der arbeitenden klasse gibt, solche, die einen teil ihres wochengeldes auf den markt zu tragen haben, um gemüse einzukaufen, und solche, die mit hilfe einer arbeit, die lust und freude ist, sich dieses geld ersparen, dann liegt ein ausgleich darin, daß die menschen der zweiten gruppe sich ihr haus selbst bauen und bezahlen und sich verpflichten, ihre ersparnisse auf die ausgestaltung des gartens zu verwenden.

Wie soll nun das siedlungshaus aussehen?

Wir wollen vom garten ausgehen. Der garten ist das

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Adolf Loos: Adolf Loos – Sämtliche Schriften. Herold, Wien, München 1962, Seite 407. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Loos_S%C3%A4mtliche_Schriften.pdf/409&oldid=- (Version vom 1.8.2018)