Seite:Ludwig Bechstein - Thüringer Sagenbuch - Zweiter Band.pdf/111

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Die Langenberger Bürgerschaft zieht schwarz angekleidet aus, tanzt jedoch nicht mit. Der Gerichtsherr läßt unter die Tanzenden gesetzmäßig für 3 Gulden Kuchen, jeden ¾ á Person vertheilen; ein Faß Bier und die Spielleute müssen einige der Tänzer auf ihre Kosten anschaffen. Sobald das Faß Bier, welches unter der Linde liegt, angezapft ist, beginnt der Tanz, der Landgerichtsdiener eröffnet diesen, indem er mit einer Fröhnerin vortanzt, und das dauert so lange als der Zapfen rinnt. Wer nicht fröhnt beim Tanz, wird vom Landknecht gepfändet und muß sich mit einem Goldgulden lösen. Dieselben Mannschaften, welche zum Frohntanz verpflichtet waren, mußten auch auf Verlangen des Gerichtsherrn die Folge verrichten. Neuerdings unterbleibt jedoch der Tanz, allein der damit verbundene Jahrmarkt und die andern Gerechtsame werden fortgeführt.




239.
Zwerglöcher bei Gera.

Zwerglöcher heißen zwei Schründe oder Höhlen eine Strecke unter Gera, ganz oben auf der Kante, deren eine oberhalb Milbitz am Robitzer Berge vorne hineingeht und vermuthlich eine absichtlich gegrabene Höhle ist, denn sie ist inwendig weit und hoch, und im siebenjährigen oder auch im dreissigjährigen Kriege haben sich Menschen darin verborgen, die andere ist unter Thirschitz an der Elster, im Berge, der Mühle bei Langenberg gegenüber. Letztere ist scheinbar ein Spiel der Natur, oder eine von dem daran hinfließenden Elsterstrom ausgespülte Grotte. Von

Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Bechstein: Thüringer Sagenbuch. Zweiter Band. C. A. Hartlebens Verlags-Expedition, Wien und Leipzig 1858, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ludwig_Bechstein_-_Th%C3%BCringer_Sagenbuch_-_Zweiter_Band.pdf/111&oldid=- (Version vom 1.8.2018)