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184.
Das seltsame Stadtrecht von Schöneck.

Ohnweit Oelsnitz liegt ein altes Städtchen, heißt Schöneck, darin herbergte einst, im Jahre 1370, Kaiser Karl IV., und weil es ihm wohl allda gefiel, und Rath und Bürgerschaft um eine Gnade baten, so begnadigte er den Ort mit dem Stadtrecht und mit Freiheit von allen Abgaben. Dabei aber war eine doppelte Bedingung, erstlich, daß das Städtlein nie mehr Häuser gewinnen dürfe, als 141, und daß es, so oft der Landesherr dort erscheine, ihm eine Gabe von 5 Pfund Hellern und einen hölzernen Becher darbringen müsse. Darauf ist lange fest gehalten, und des Städtchens Aufblühen dadurch niedergehalten worden. Ob man alldort nicht in der neueren Zeit lieber Abgaben zahlt, und dagegen der Stadt freie Entfaltung ihres Wachsthums vergönnt, ist uns nicht bekannt geworden.




185.
Schloß Voigtsberg.

Nahe bei Oelsnitz erhebt sich ein Berg mit dem alten Stammschlosse Voigtsberg, welches nicht nur dem Amte, sondern dem ganzen Voigtlande seinen Namen verlieh. Eine sehr alte Sage führte die Erbauung bis zu des Römers Drusus Germanicus Zeiten hinauf, der hier Lager geschlagen haben soll, und spätere Dichter reimten:

Druse, der edle römisch Voit
Baute diesen Berg in Roth,
Da er Kriegs in Deutschland pflag,
Voigtsberg heißt es auf diesen Tag.

Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Bechstein: Thüringer Sagenbuch. Zweiter Band. C. A. Hartlebens Verlags-Expedition, Wien und Leipzig 1858, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ludwig_Bechstein_-_Th%C3%BCringer_Sagenbuch_-_Zweiter_Band.pdf/53&oldid=- (Version vom 1.8.2018)